Mietspiegel Veröffentlichung

    Mietspiegel; Anforderung

    Wenn Sie die Höhe der Mieten in den Wohnungen in Ihrer Umgebung wissen möchten, können Sie sich darüber, in der Regel, im Mietspiegel Ihrer Stadt oder Gemeinde informieren.

    Beschreibung

    Ein Mietspiegel gibt Ihnen einen Überblick über die Mieten vergleichbarer Wohnungen in der Stadt beziehungsweise Gemeinde. Er enthält Anhaltspunkte dafür,

    • ob ein Mieterhöhungsverlangen des Vermieters berechtigt ist,
    • ob die Miete bei einer Wiedervermietung zulässig ist, wenn die Wohnung in einem Gebiet liegt, in dem die Vorschriften der sogenannten Mietpreisbremse gelten,
    • ob die Miete grundsätzlich angemessen ist (außerhalb des Geltungsbereichs der sogenannten Mietpreisbremse).

    Der Mietspiegel weist auf der Grundlage von Nettokaltmieten, die in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder geändert wurden, die Durchschnittsmiete nettokalt (ortsübliche Vergleichsmiete) in Euro pro Quadratmeter monatlich aus. Diese Vergleichsmiete kann für jede einzelne Wohnung höher oder niedriger ausfallen. Die Kriterien dafür sind im Mietspiegel aufgelistet.

    Entscheidend können beispielsweise sein:

    • Wohnungsgröße
    • Baualter
    • Wohnlage
    • energetischer Modernisierungszustand und
    • Ausstattung der Wohnung, zum Beispiel Zentralheizung, Einbaumöbel, Parkettboden.

    Die ortsübliche Vergleichsmiete kann von der aktuellen Marktmiete abweichen.

    Mietspiegel werden von den Städten/Gemeinden und von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter, beispielsweise Mieterverbände, Haus- und Grundbesitzervereinigungen, erstellt. Eine Stadt/ Gemeinde soll einen Mietspiegel erstellen, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht. 

    Für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern gilt seit 1. Juli 2022 eine Pflicht zur Erstellung von Mietspiegeln. Städte, die aufgrund dieser Verpflichtung erstmalig einen qualifizierten Mietspiegel erstellen, müssen diesen bis 1. Januar 2024 erstellen und veröffentlichen.

    Mietspiegel sollen in der Regel im Abstand von zwei Jahren an die Marktentwicklung angepasst werden.

    Mietspiegel gibt es in vielen größeren Städten und Gemeinden.

    Hinweise für Sonstiges (095710193000): Ergänzung: Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber

    Die Stadt Rothenburg o.d.T verfügt über keinen Mietspiegel.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber - Sachgebiet IV/6 - Zentrales Immobilienmanagement

    Adresse

    Hausanschrift

    Grüner Markt 1

    91541 Rothenburg ob der Tauber

    Postfachadresse

    Postfach 1363

    91535 Rothenburg o.d.T.

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Nachmittag nur nach vorheriger Vereinbarung.
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: liegenschaftsverwaltung@rothenburg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6270428245274Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9861 404-461

    Fax: +49 9861 404-469

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Mietspiegel können in der Regel ohne weitere Voraussetzungen eingesehen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Erkundigen Sie sich in der Stadt/Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt, ob ein aktueller Mietspiegel verfügbar ist.

    Hinweise für Sonstiges (095710193000): Ergänzung: Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber

    Die Stadt Rothenburg o.d.T. verfügt über keinen Mietspiegel.

    Kosten

    Seit 1. Juli 2022 sind alle einfachen und qualifizierten Mietspiegel kostenfrei im Internet zu veröffentlichen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Gesetz und die Mietspiegelverordnung unterscheiden zwischen (einfachen) Mietspiegeln und qualifizierten Mietspiegeln.

    Der qualifizierte Mietspiegel wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und ist von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt. Er muss spätestens nach zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst und nach vier Jahren neu erstellt werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Justiz am 15.10.2024

    Hinweise für Sonstiges (095710193000): Ergänzung: Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber

    Fachlich freigegeben durch Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber am 02.12.2024

    Stichwörter

    Ausstattungsmerkmale der Wohnung, Durchschnittsmiete, Kappungsgrenze, Marktmiete, Miete, Miete, Mietenspiegel, Mieterhöhung, Mietpreis, Mietpreisbremse, Mietrecht, Mietspiegel, Mietverhältnis, Nettokaltmiete, Neuvertragsmiete, ortsübliche Vergleichsmiete, Vergleichsmiete, Wohnraum, Wohnung, Wohnungsgröße, Wohnungsmiete, Wohnungssuche

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English