Beschädigtenversorgung nach Verwaltungsrechtlichem Rehabilitierungsgesetz Gewährung

    Opfer staatlichen Unrechts in der ehemaligen DDR; Beantragung von Versorgungsleistungen

    Wenn Sie durch eine rechtsstaatswidrige Verwaltungsentscheidung einer Behörde in der ehemaligen DDR politisch verfolgt oder Opfer von Willkür geworden sind und Gesundheitsschäden davongetragen haben, können Sie Beschädigtenversorgung erhalten.

    Beschreibung

    Viele Bürgerinnen und Bürger der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) wurden von den Behörden des DDR-Staatsapparats oder der Sowjetischen Besatzungszone auf sehr unterschiedliche Weise politisch verfolgt oder willkürlich benachteiligt und schikaniert. Mitunter ging dies so weit, dass die Betroffenen gesundheitliche Schädigungen davongetragen haben, an denen sie bis heute leiden.

    Eine solche gesundheitliche Schädigung kann zum Beispiel sein:

    • chronische Schmerzen durch die Folgen rechtsstaatswidriger Polizeieinsätze oder
    • psychische Langzeitschäden durch jahrelange Bespitzelung und Drangsalierung durch die Stasi.

    Wenn dies auf Sie zutrifft und keine Ausschließungsgründe vorliegen, steht Ihnen unter Umständen Beschädigtenversorgung zu.

    Sie sind von der Beschädigtenversorgung ausgeschlossen, wenn Sie in der Vergangenheit selbst gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben oder Ihre Stellung in schwerwiegendem Maße zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer missbraucht haben. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie freiwillig als Denunziant oder als Spitzel für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) tätig waren, um daraus eigene Vorteile zu erlangen.

    Die Beschädigtenversorgung umfasst die folgenden Leistungen:

    • Heil- und Krankenbehandlung sowie Versehrtenleibesübungen,
    • Grund und Ausgleichsrenten für Beschädigte sowie Leistungen zum Ausgleich eines beruflichen Schadens, unter bestimmten Voraussetzungen mit Schwerstbeschädigtenzulage, Pflegezulage oder Ähnlichem,
    • Fürsorgerische Leistungen, die die übrigen Versorgungsleistungen individuell ergänzen. Sie sind in der Regel einkommens- und vermögensabhängig; allerdings wird auf eine Einkommensanrechnung verzichtet, wenn Ihr Bedarf ausschließlich von der gesundheitlichen Schädigung herrührt. In Betracht kommen unter anderem
      • ergänzende Hilfen zum Lebensunterhalt,
      • Hilfen zur Weiterführung des Haushalts,
      • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
      • Altenhilfe,
      • Hilfe zur Pflege,
      • Wohnungshilfe sowie
      • Erholungshilfe.

    Ansprechpartner

    Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Mittelfranken (ZBFS)

    Adresse

    Hausanschrift

    Roonstraße 22

    90429 Nürnberg

    Postanschrift

    90336 Nürnberg

    Kontakt

    E-Mail: poststelle.mfr@zbfs.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/zbfs/zbfs/kontaktformular_zbfs/indexSicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/97887387323Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 928-0

    Fax: +49 911 928-2400

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Damit Sie Beschädigtenversorgung erhalten können, müssen die folgenden Voraussetzungen gegeben sein:

    • Sie sind wegen einer hoheitlichen Maßnahme einer deutschen behördlichen Stelle zur Regelung eines Einzelfalls im Beitrittsgebiet aus der Zeit vom 8. Mai 1945 bis zum 2. Oktober 1990 rehabilitiert worden oder es ist die Rechtsstaatswidrigkeit einer solchen Maßnahme festgestellt worden. 
    • Die Verwaltungsentscheidung muss bei Ihnen eine gesundheitliche Schädigung verursacht haben.
    • Sie selbst haben nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen oder in schwerwiegendem Maße Ihre Stellung zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer missbraucht, also zum Beispiel
      • dem politischen System der DDR erheblich Vorschub geleistet (zum Beispiel in dem Sie im Staatsapparat oder in der SED in leitenden Funktionen tätig waren) oder
      • für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) gearbeitet (hauptamtlich oder inoffiziell).

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch, sozialgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Stellen Sie einen Antrag auf Beschädigtenversorgung beim Versorgungsamt, dem Zentrum Bayern Familie und Soziales. Der Antrag bedarf keiner besonderen Form.

    • Das Versorgungsamt prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls weitere Nachweise von Ihnen ein.
    • Es trifft die erforderlichen Feststellungen zum Vorliegen von Ausschließungsgründen und, wenn eine Rehabilitierung noch nicht erfolgt ist, zur Rechtsstaatswidrigkeit der Maßnahme.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 03.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English