Monatliche Entschädigungszahlung der sozialen Entschädigung Gewährung für hinterbliebene Eltern
    99107139080002

    Soziale Entschädigung für hinterbliebene Eltern; Beantragung einer monatlichen Entschädigungszahlung

    Eltern von Opfern der Kriegsauswirkungen beider Weltkriege können Leistungen nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) beantragen.

    Beschreibung

    Sterben Geschädigte an den Folgen einer Schädigung, erhalten deren leibliche Eltern eine monatliche Entschädigungszahlung (MEZ), wenn sie voll erwerbsgemindert sind oder aus anderen zwingenden Gründen eine zumutbare Erwerbstätigkeit nicht ausüben können oder das 60. Lebensjahr vollendet haben. Den leiblichen Eltern stehen (mit gewissen Einschränkungen) Adoptiv-, Stief- und Pflegeeltern sowie Großeltern gleich. Der Leistungsanspruch beginnt frühestens mit dem Monat, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hätte und ist bei Überschreiten bestimmter Einkommensgrenzen ausgeschlossen.

    Die MEZ beträgt für jedes Kind, das an den Folgen der Schädigung gestorben ist, für beide Elternteile je 157 €, soweit nur noch ein Elternteil lebt 261 EUR.

    Ansprechpartner

    Zentrum Bayern Familie und Soziales Region OberpfalzZBFS

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    Landshuter Str. 55
    93053 Regensburg

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    Internet

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    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis über Erwerbsunfähigkeit

    Voraussetzungen

    Eltern sind voll erwerbsgemindert oder können aus anderen zwingenden Gründen eine zumutbare Erwerbstätigkeit nicht ausüben oder haben das 60. Lebensjahr vollendet habe.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch, sozialgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Leistungsantrag beim Zentrum Bayern Familie und Soziales stellen.

    Fristen

    Die Versorgung beginnt in der Regel mit dem Monat, in dem ihre Voraussetzungen erfüllt sind, frühestens mit dem Antragsmonat. Wird der Erstantrag von Hinterbliebenen vor Ablauf eines Jahres nach dem Tode des Geschädigten gestellt, beginnt die Versorgung frühestens mit dem auf den Sterbemonat folgenden Monat.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 02.04.2026

    Stichwörter

    Ausgleich, Entschädigung, Kriegsopfer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English