Rente für Hinterbliebene von Kriegsopfern Zahlung

    Kriegsopferrente für Waisen; Beantragung

    Waisen können eine Rente aus der Kriegsopferversorgung beantragen.

    Beschreibung

    Sterben Beschädigte an den Folgen einer Schädigung, erhalten deren Kinder Waisenrente. Sterben rentenberechtigte Beschädigte an versorgungsfremden Leiden, ist unter den gleichen Bedingungen wie bei der Witwenbeihilfe eine Waisenbeihilfe zu gewähren.

    Die Waisenrente wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Sie wird längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gewährt für Waisen, die sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden, ein Freiwilliges soziales Jahr leisten oder infolge körperlicher oder geistiger Gebrechen außer Stande sind, sich selbst zu unterhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Rentengewährung über das 27. Lebensjahr hinaus möglich.

    Die Höhe der Waisenrente richtet sich danach, ob noch ein Elternteil lebt (Halbwaise) oder ob beide Elternteile gestorben sind (Vollwaise).

    Im Einzelnen gelten  seit 01.07.2022 folgende Rentenleistungen:

    Grundrente

    Sie steht ohne Rücksicht auf die Einkommensverhältnisse stets zu und beträgt monatlich 224 EUR für Halbwaisen und 393 EUR für Vollwaisen.

    Ausgleichsrente

    Diese Rente erhalten Waisen, wenn und soweit ihr anzurechnendes Einkommen (nach Berücksichtigung der Freibeträge) die Höhe der vollen Ausgleichsrente von monatlich 254 EUR bei Halbwaisen und 354 EUR bei Vollwaisen nicht übersteigt.

    Bei einem Anspruch auf Waisenbeihilfe können die genannten Beträge niedriger sein.

    Ansprechpartner

    Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Niederbayern (ZBFS)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedhofstr. 7

    84028 Landshut

    Postanschrift

    84026 Landshut

    Kontakt

    E-Mail: poststelle.ndb@zbfs.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/zbfs/zbfs/kontaktformular_zbfs/indexSicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/80442948322Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 871 829-0

    Fax: +49 871 829-188

    Internet

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Waisenrente erhalten nach dem Tode des Beschädigten seine Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

    Rechtsbehelf

    Widerspruch, sozialgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Sie können den Rentenantrag beim Zentrum Bayern Familie und Soziales stellen.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 27.06.2024

    Stichwörter

    Ausgleich, Entschädigung, Kriegsopfer, Waise, Waisenbehilfe, Waisenrente

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English