Führerschein; Beantragung der Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
Sofern Sie eine Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei besitzen bzw. besaßen, kann Ihnen unter vereinfachten Voraussetzungen eine allgemeine Fahrerlaubnis der entsprechenden Klassen erteilt werden.
Beschreibung
Eine Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei berechtigt Sie nur zum Führen von Dienstfahrzeugen. Sie gilt nur für die Dauer des Dienstverhältnisses.
Sie können aber auf Grund Ihrer Dienstfahrerlaubnis auf Antrag bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde eine allgemeine Fahrerlaubnis in der Form eines EU-Kartenführerscheins erhalten.
Sofern die Fahrerlaubnis nach Beendigung des Dienstverhältnisses beantragt wird, kann die Fahrerlaubnisbehörde eine Fahrerlaubnisprüfung anordnen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landratsamt Unterallgäu - SG 25 - Fahrerlaubnis und Fahreignung (Standort 1) (LRA MN)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1362
87713 Mindelheim
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: fuehrerschein-bayernportal@lra.unterallgaeu.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8686100679501Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8261 995-0
Fax: +49 8261 995-333
Landratsamt Unterallgäu - SG 25 - Fahrerlaubnis und Fahreignung (Standort 2) (LRA MN)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Herrenstr. 15
87700 Memmingen
Öffnungszeiten
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr
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Fax: +49 8331 8203-30
erforderliche Unterlagen
- Dienstfahrerlaubnis oder Bescheinigung
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
- ziviler Führerschein (wenn vorhanden)
- ggf. weitere Unterlagen
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Fristen
Kosten
Umschreibung Dienstfahrererlaubnis: ca. 40 Euro
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.11.2024
Stichwörter
Bundeswehrführerschein, Dienstfahrerlaubnis, Polizeiführerschein