Fahrerlaubnis Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis

    Führerschein; Beantragung der Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis

    Sofern Sie eine Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei besitzen bzw. besaßen, kann Ihnen unter vereinfachten Voraussetzungen eine allgemeine Fahrerlaubnis der entsprechenden Klassen erteilt werden.

    Beschreibung

    Eine Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei berechtigt Sie nur zum Führen von Dienstfahrzeugen. Sie gilt nur für die Dauer des Dienstverhältnisses.

    Sie können aber auf Grund Ihrer Dienstfahrerlaubnis auf Antrag bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde eine allgemeine Fahrerlaubnis in der Form eines EU-Kartenführerscheins erhalten.

     

    Sofern die Fahrerlaubnis nach Beendigung des Dienstverhältnisses beantragt wird, kann die Fahrerlaubnisbehörde eine Fahrerlaubnisprüfung anordnen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Schwabach - Straßenverkehrs- und Fahrerlaubnisangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Nördliche Ringstraße 2c

    91126 Schwabach

    Postfachadresse

    Postfach 2120

    91124 Schwabach

    Kontakt

    E-Mail: strassenverkehrsamt@schwabach.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6520877630503Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9122 860-442

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Dienstfahrerlaubnis oder Bescheinigung
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
    • ziviler Führerschein (wenn vorhanden)
    • ggf. weitere Unterlagen

    Voraussetzungen

    Vorliegen einer gültigen Dienstfahrerlaubnis oder Bescheinigung über die erteilte Dienstfahrerlaubnis. Näheres erfragen Sie bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    keine

    Kosten

    Umschreibung Dienstfahrererlaubnis: ca. 40 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 22.12.2023

    Stichwörter

    Bundeswehrführerschein, Dienstfahrerlaubnis, Polizeiführerschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English