Führerschein; Beantragung der Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
Sofern Sie eine Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei besitzen bzw. besaßen, kann Ihnen unter vereinfachten Voraussetzungen eine allgemeine Fahrerlaubnis der entsprechenden Klassen erteilt werden.
Beschreibung
Eine Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei berechtigt Sie nur zum Führen von Dienstfahrzeugen. Sie gilt nur für die Dauer des Dienstverhältnisses.
Sie können aber auf Grund Ihrer Dienstfahrerlaubnis auf Antrag bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde eine allgemeine Fahrerlaubnis in der Form eines EU-Kartenführerscheins erhalten.
Sofern die Fahrerlaubnis nach Beendigung des Dienstverhältnisses beantragt wird, kann die Fahrerlaubnisbehörde eine Fahrerlaubnisprüfung anordnen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landratsamt Wunsiedel i.Fichtelgebirge - FGr 322 - Fahrerlaubnisrecht (LRA WUN)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
95631 Wunsiedel
Kontakt
E-Mail: poststelle@landkreis-wunsiedel.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9561027077420Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9232 80-0
Fax: +49 9232 80-555
Internet
erforderliche Unterlagen
- Dienstfahrerlaubnis oder Bescheinigung
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
- ziviler Führerschein (wenn vorhanden)
- ggf. weitere Unterlagen
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Fristen
Kosten
Umschreibung Dienstfahrererlaubnis: ca. 40 Euro
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 22.12.2023
Stichwörter
Bundeswehrführerschein, Dienstfahrerlaubnis, Polizeiführerschein