Führerschein; Beantragung von Ausnahmen, die die Fahrerlaubnis betreffen
Beschreibung
Die Fahrerlaubnisbehörden in den Landratsämtern und kreisfreien Städten sind auch zuständig für die Erteilung von Ausnahmen von der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Eine Ausnahme kommt nur dann in Betracht, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die im Einzelfall eine unzumutbare Härte darstellen.
Mit Fragen im Zusammenhang mit diesen Vorschriften wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
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Ansprechpartner
Stadt Memmingen - 37 Straßenverkehrsamt und Kommunale Verkehrsüberwachung
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 18 53
87688 Memmingen
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 11:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 11:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 11:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: strassenverkehrsamt@memmingen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/677183065844Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8331 850-310
Fax: +49 8331 850-366
erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Nachweise zur Prüfung werden dem Antragsteller von der Fahrerlaubnisbehörde mitgeteilt
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Fristen
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 26.07.2024
Stichwörter
Führerscheinausnahmen