Führerschein; Beantragung von Ausnahmen, die die Fahrerlaubnis betreffen
Beschreibung
Die Fahrerlaubnisbehörden in den Landratsämtern und kreisfreien Städten sind auch zuständig für die Erteilung von Ausnahmen von der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Eine Ausnahme kommt nur dann in Betracht, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die im Einzelfall eine unzumutbare Härte darstellen.
Mit Fragen im Zusammenhang mit diesen Vorschriften wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
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Ansprechpartner
Landratsamt Haßberge - Führerscheinstelle (LRA HAS)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach Am Herrenhof 1 / Postfach 1401
97437 Haßfurt
Öffnungszeiten
Mo 08:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do 08:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: fuehrerschein@landratsamt-hassberge.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6112872086515Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9521 27-0
Fax: +49 9521 27-101
erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Nachweise zur Prüfung werden dem Antragsteller von der Fahrerlaubnisbehörde mitgeteilt
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Fristen
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 07.07.2023
Stichwörter
Führerscheinausnahmen