Führerschein; Beantragung von Ausnahmen, die die Fahrerlaubnis betreffen

    In besonderen Einzelfällen sind zur Vermeidung von Härten Ausnahmen möglich. Zuständig für die Gewährung von Ausnahmen, die die Fahrerlaubnis betreffen, sind die Fahrerlaubnisbehörden in den Kreisverwaltungsbehörden.

    Beschreibung

    Die Fahrerlaubnisbehörden in den Landratsämtern und kreisfreien Städten sind auch zuständig für die Erteilung von Ausnahmen von der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

    Eine Ausnahme kommt nur dann in Betracht, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die im Einzelfall eine unzumutbare Härte darstellen.

    Mit Fragen im Zusammenhang mit diesen Vorschriften wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

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    Ansprechpartner

    Stadt Erlangen - Führerscheinwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    91052 Erlangen

    Postanschrift

    Rathausplatz 1

    91052 Erlangen

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    Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
    Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: fuehrerschein@stadt.erlangen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9285651571511Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9131 86-2694

    Fax: +49 9131 86-2720

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Erforderliche Nachweise zur Prüfung werden dem Antragsteller von der Fahrerlaubnisbehörde mitgeteilt

    Voraussetzungen

    Nach Einzelentscheidung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Gebühren für die Entscheidung je Ausnahmetatbestand

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 26.07.2024

    Stichwörter

    Führerscheinausnahmen

    Sprachversion

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