Führerschein; Beantragung von Ausnahmen, die die Fahrerlaubnis betreffen

    In besonderen Einzelfällen sind zur Vermeidung von Härten Ausnahmen möglich. Zuständig für die Gewährung von Ausnahmen, die die Fahrerlaubnis betreffen, sind die Fahrerlaubnisbehörden in den Kreisverwaltungsbehörden.

    Beschreibung

    Die Fahrerlaubnisbehörden in den Landratsämtern und kreisfreien Städten sind auch zuständig für die Erteilung von Ausnahmen von der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

    Eine Ausnahme kommt nur dann in Betracht, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die im Einzelfall eine unzumutbare Härte darstellen.

    Mit Fragen im Zusammenhang mit diesen Vorschriften wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Forchheim - FB 32 Straßenverkehr, Kfz-Zulassung (LRA FO)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Streckerplatz 3

    91301 Forchheim

    Postanschrift

    91299 Forchheim

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: strassenverkehr@lra-fo.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/748743253744Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9191 86-0

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    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    • Erforderliche Nachweise zur Prüfung werden dem Antragsteller von der Fahrerlaubnisbehörde mitgeteilt

    Voraussetzungen

    Nach Einzelentscheidung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Gebühren für die Entscheidung je Ausnahmetatbestand

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 07.07.2023

    Stichwörter

    Führerscheinausnahmen

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