Führerschein; Beantragung von Ausnahmen, die die Fahrerlaubnis betreffen
Beschreibung
Die Fahrerlaubnisbehörden in den Landratsämtern und kreisfreien Städten sind auch zuständig für die Erteilung von Ausnahmen von der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Eine Ausnahme kommt nur dann in Betracht, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die im Einzelfall eine unzumutbare Härte darstellen.
Mit Fragen im Zusammenhang mit diesen Vorschriften wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
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Ansprechpartner
Landratsamt Kelheim - Führerscheinstelle (Standort 1) (LRA KEH)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Donaupark 12
93309 Kelheim
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 11:30 Uhr
Di 07:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 11:30 Uhr
Do 07:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 11:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5925728364106Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9441 207-3431
Fax: +49 9441 207-3455
Landratsamt Kelheim - Führerscheinstelle (Standort 2) (LRA KEH)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Regensburger Str. 1
84048 Mainburg
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5925728364106Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8751 8651-0
Fax: +49 8751 8651-22
erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Nachweise zur Prüfung werden dem Antragsteller von der Fahrerlaubnisbehörde mitgeteilt
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Fristen
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 26.07.2024
Stichwörter
Führerscheinausnahmen