Führerschein; Beantragung von Ausnahmen, die die Fahrerlaubnis betreffen
Beschreibung
Die Fahrerlaubnisbehörden in den Landratsämtern und kreisfreien Städten sind auch zuständig für die Erteilung von Ausnahmen von der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Eine Ausnahme kommt nur dann in Betracht, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die im Einzelfall eine unzumutbare Härte darstellen.
Mit Fragen im Zusammenhang mit diesen Vorschriften wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Landratsamt Freyung-Grafenau - Verkehrswesen, Fahrerlaubnisrecht, KFZ-Zulassungen (LRA FRG)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1311
94075 Freyung
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 11:30 Uhr
Di 07:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 11:30 Uhr
Do 07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 11:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@landkreis-frg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/177954654978Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8551 57-0
Fax: +49 8551 57-4512
Internet
erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Nachweise zur Prüfung werden dem Antragsteller von der Fahrerlaubnisbehörde mitgeteilt
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Fristen
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 07.07.2023
Stichwörter
Führerscheinausnahmen