Führerschein; Beantragung von Ausnahmen, die die Fahrerlaubnis betreffen
Beschreibung
Die Fahrerlaubnisbehörden in den Landratsämtern und kreisfreien Städten sind auch zuständig für die Erteilung von Ausnahmen von der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Eine Ausnahme kommt nur dann in Betracht, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die im Einzelfall eine unzumutbare Härte darstellen.
Mit Fragen im Zusammenhang mit diesen Vorschriften wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Hinweise für Mühldorf a.Inn: Ergänzung: Landratsamt Mühldorf a.Inn
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Ansprechpartner
Landratsamt Mühldorf a.Inn - Team - Führerscheinstelle (LRA MÜ)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1474
84446 Mühldorf a.Inn
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: angela.assmann@lra-mue.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7371205361515Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8631 699-0
Fax: +49 8631 699-699
Internet
erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Nachweise zur Prüfung werden dem Antragsteller von der Fahrerlaubnisbehörde mitgeteilt
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Fristen
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 26.07.2024
Hinweise für Mühldorf a.Inn: Ergänzung: Landratsamt Mühldorf a.Inn
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Mühldorf a.Inn am 15.02.2024
Stichwörter
Führerscheinausnahmen