Pflegefamilie; Erhalt von Pflegegeld und Beihilfen
Lebt das Kind in einer Pflegefamilie, so hat das Jugendamt den notwendigen Unterhalt des Kindes sicherzustellen. Dies erfolgt mit Zahlung eines Pflegegeldes.
Beschreibung
Pflegefamilien nehmen ein Kind, in dessen Herkunftsfamilie nichtadäquate Erziehungsbedingungen gegeben sind, für eine bestimmte Zeit oder Dauer in ihre Familie auf und betreuen und erziehen es.
Die Vollzeitpflege stellt eine Hilfe zu Erziehung dar, die vom fallzuständigen Jugendamt eingeleitet wird, wenn sie im Rahmen des Hilfeplanverfahrens als bedarfsgerecht ermittelt wurde.
Wenn das Jugendamt ein Kind an eine Pflegefamilie vermittelt, verpflichtet es sich zur Sicherstellung des notwendigen Unterhaltes des Kindes durch Pflegegeld.
Die Festsetzung des Pflegegeldes erfolgt durch das jeweilige Jugendamt. Das Pflegegeld ist nach dem Alter des Pflegekindes gestaffelt und setzt sich aus dem Betrag für den Lebensunterhalt des Kindes und den Kosten der Erziehung zusammen. Das Pflegegeld ist gedacht für Aufwendungen, die direkt für das Pflegekind zu leisten sind, also für Nahrung, Kleidung, Miete, Strom, Heizung, Schulmaterialien, Taschengeld, Spielzeug, Beiträge für Sportvereine usw. Die Kosten der Erziehung sind ein Beitrag als Anerkennung für die besondere Erziehungsleistung der Pflegepersonen.
Eine Orientierung zur Höhe der Pflegepauschale geben die „Empfehlungen des Bayerischen Landkreistags und des Bayerischen Städtetags für die Vollzeitpflege nach dem SGB VIII“ (Empfehlung zum 1. Januar 2023):
- 974 EUR für die Altersstufe 0 bis vollendetes 6. Lebensjahr,
- 1104 EUR für die Altersstufe 7. bis vollendetes 12. Lebensjahr,
- 1276 EUR ab dem 13. Lebensjahr.
Wenn die Pflegeperson in gerade Linie mit dem Kind verwandt ist (Großeltern, Urgroßeltern) und in der Lage ist, dem Kind Unterhalt zu gewähren, so kann das Pflegegeld bzgl. des Sachaufwands angemessen gekürzt werden. Die Minderjährigen und ihre Eltern werden entsprechend den Regelungen über Kostenbeiträge nach ihren Möglichkeiten an den Kosten beteiligt.
Soweit im Einzelfall erforderlich, kann zusätzlich zu dem monatlichen Pflegegeld ein Mehrbedarf bei Sonderpflege und/oder ein Beitrag für bestimmte Anschaffungen geleistet werden – beispielsweise für die Erstausstattung der Pflegefamilie, wichtige persönliche Anlässe (z. B. Taufe, Erstkommunion, Konfirmation) oder Urlaubs- und Ferienfahrten des Pflegekindes.
Das Pflegegeld umfasst auch einen Anspruch auf Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung sowie die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung der Pflegepersonen. Sie werden monatlich pauschal erstattet. Ihre Übernahme wird in einem schriftlichen Bescheid festgestellt. Bevor Pflegeeltern einen entsprechenden Versicherungsvertrag abschließen, sollten sie auf jeden Fall mit ihrem zuständigen Jugendamt sprechen.
Das Kindergeld für Pflegekinder wird nach den gesetzlichen Vorschriften auf die laufenden Leistungen angerechnet.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landratsamt Schweinfurt - Amt für Jugend und Familie (SG 21) (Standort 1) (LRA SW)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Adam-Riese-Straße 12
97469 Gochsheim
Kontakt
E-Mail: jugendamt@lrasw.de
De-Mail: poststelle@lrasw.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4697953741339Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9721 6444-0
Fax: +49 9721 6444-29
Internet
Landratsamt Schweinfurt - Amt für Jugend und Familie (SG 21) (Standort 10) (LRA SW)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Tannigweg 2
97456 Dittelbrunn
Kontakt
E-Mail: jugendamt@lrasw.de
De-Mail: poststelle@lrasw.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4697953741339Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9721 473963-0
Fax: +49 9721 473963-299
Internet
Landratsamt Schweinfurt - Amt für Jugend und Familie (SG 21) (Standort 9) (LRA SW)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Schulstr. 26
97525 Schwebheim
Kontakt
E-Mail: jugendamt@lrasw.de
De-Mail: poststelle@lrasw.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4697953741339Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9723 9249
Fax: +49 9723 9250
Internet
Landratsamt Schweinfurt - Amt für Jugend und Familie (SG 21) (Standort 11) (LRA SW)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Lülsfelder Weg 6
97447 Gerolzhofen
Kontakt
E-Mail: jugendamt@lrasw.de
De-Mail: poststelle@lrasw.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4697953741339Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9382 8818
Fax: +49 9382 7969
Internet
Landratsamt Schweinfurt - Amt für Jugend und Familie (SG 21) (Standort 2) (LRA SW)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Geschwister-Scholl-Str. 28-32
97424 Schweinfurt
Kontakt
E-Mail: jugendamt@lrasw.de
De-Mail: poststelle@lrasw.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4697953741339Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 972155674 47698-0972155674
Fax: +49 9721 47698-19
Internet
Landratsamt Schweinfurt - Amt für Jugend und Familie (SG 21) (Standort 3) (LRA SW)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Pestalozzistraße 11
97464 Niederwerrn
Kontakt
E-Mail: jugendamt@lrasw.de
De-Mail: poststelle@lrasw.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4697953741339Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9721 40999
Fax: +49 9721 49706
Internet
Landratsamt Schweinfurt - Amt für Jugend und Familie (SG 21) (Standort 4) (LRA SW)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Kreuzstraße 59
97493 Bergrheinfeld
Kontakt
E-Mail: jugendamt@lrasw.de
De-Mail: poststelle@lrasw.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4697953741339Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9721 9702-0
Fax: +49 55674 9702-29
Internet
Landratsamt Schweinfurt - Amt für Jugend und Familie (SG 21) (Standort 5) (LRA SW)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1450
97404 Schweinfurt
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: jugendamt@lrasw.de
De-Mail: poststelle@lrasw.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4697953741339Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9721 55-404
Fax: +49 9721 55-337
Internet
Landratsamt Schweinfurt - Amt für Jugend und Familie (SG 21) (Standort 6) (LRA SW)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Waldhäuser Str. 5
97453 Schonungen
Kontakt
E-Mail: jugendamt@lrasw.de
De-Mail: poststelle@lrasw.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4697953741339Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9526 1486
Internet
Landratsamt Schweinfurt - Amt für Jugend und Familie (SG 21) (Standort 7) (LRA SW)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Gartenstraße 2
97526 Sennfeld
Kontakt
E-Mail: jugendamt@lrasw.de
De-Mail: poststelle@lrasw.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4697953741339Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9721 68288
Fax: +49 9721 609687
Internet
Landratsamt Schweinfurt - Amt für Jugend und Familie (SG 21) (Standort 8) (LRA SW)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rudolf-Werner Straße 1
97490 Poppenhausen
Kontakt
E-Mail: jugendamt@lrasw.de
De-Mail: poststelle@lrasw.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4697953741339Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9725 6488
Fax: +49 9725 4815
Internet
Voraussetzungen
Das Kind oder der Jugendliche lebt auf Grund einer Entscheidung des Jugendamtes als Pflegekind in einer Pflegefamilie.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Nachdem Sie das Kind in Ihre Familie aufgenommen haben, erhalten Sie vom Jugendamt monatlich das pauschalierte Pflegegeld.
Ein Antrag ist nicht erforderlich.
Die Unterhaltszahlungen werden geleistet, solange sich das Kind in Vollzeitpflege befindet.
Fristen
keine
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Der Landesverband der Pflege- und Adoptivfamilien in Bayern e.V. ist ein Zusammenschluss von Pflegepersonen. Er berät und unterstützt diese in allen Fragen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 22.12.2023