Führerschein; Beantragung eines Ersatzes nach Verlust oder bei Unbrauchbarkeit
Beschreibung
Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten.
Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Der Ersatzführerschein ist bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu beantragen.
Hinweis: Auch als Ersatz für einen Papierführerschein erhalten Sie einen Kartenführerschein mit Befristung. Alte rosa oder graue Papierführerscheine werden nicht mehr ausgegeben.
Hinweise für Roth: Ergänzung: Landratsamt Roth
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landratsamt Roth - Verkehrswesen - Führerscheinstelle (LRA RH)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Westring 36
91154 Roth
Öffnungszeiten
Mo 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 13:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 13:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: fuehrerschein@landratsamt-roth.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6969873437512Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9171 81-1160
Fax: +49 9171 81-1169
Internet
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
- unbrauchbar gewordener Führerschein (soweit vorhanden)
- Diebstahlsanzeige der Polizei
Bei Diebstahl des Führerscheins ist gegebenenfalls zusätzlich die Anzeige der Polizei vorzulegen.
- Versicherung an Eides Statt
Bei Verlust oder sonstigem Abhandenkommen des Führerscheins, ist - abhängig von den Umständen des Einzelfalls - gegebenenfalls auf Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde eine Versicherung an Eides Statt abzugeben.
Bitte erkundigen Sie sich hierzu im Vorfeld bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde.
Voraussetzungen
Die Ausstellung eines Ersatzführerscheins ist abhängig von den besonderen Umständen des Einzelfalls. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, welche Voraussetzungen hierbei zu beachten sind.
Auf Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde haben Sie bei Verlust oder sonstigem Abhandenkommen des Führerscheins eine kostenpflichtige Versicherung an Eides Statt über den Verbleib des Dokuments abzugeben. Sie beteuern darin die Richtigkeit Ihrer Angaben.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- Gebühren für den Ersatzführerschein in der Regel ca. 35 bis 40 Euro
- ggf. zuzüglich Gebühren für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung (30,70 €)
- ggf. zuzüglich Gebühren für Direktversand (ca. 5 €)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 21.05.2024
Hinweise für Roth: Ergänzung: Landratsamt Roth
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Roth am 05.09.2024
Stichwörter
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