Führerschein Ausstellung Ersatzausfertigung

    Führerschein; Beantragung eines Ersatzes nach Verlust oder bei Unbrauchbarkeit

    Falls Sie Ihren Führerschein verloren haben, dieser gestohlen oder unbrauchbar geworden ist, benötigen Sie einen Ersatzführerschein.

    Beschreibung

    Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten.

    Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

    Der Ersatzführerschein ist bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu beantragen.

    Hinweis: Auch als Ersatz für einen Papierführerschein erhalten Sie einen Kartenführerschein mit Befristung. Alte rosa oder graue Papierführerscheine werden nicht mehr ausgegeben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Roth - Verkehrswesen - Führerschein (LRA RH)

    Adresse

    Hausanschrift

    Westring 36

    91154 Roth

    Postanschrift

    Westring 36

    91154 Roth

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 13:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 13:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: fuehrerschein@landratsamt-roth.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6969873437512Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9171 81-1160

    Fax: +49 9171 81-1169

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
    • unbrauchbar gewordener Führerschein (soweit vorhanden)
    • Diebstahlsanzeige der Polizei

      Bei Diebstahl des Führerscheins ist gegebenenfalls zusätzlich die Anzeige der Polizei vorzulegen.

    • Versicherung an Eides Statt

      Bei Verlust oder sonstigem Abhandenkommen des Führerscheins, ist - abhängig von den Umständen des Einzelfalls - gegebenenfalls auf Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde eine Versicherung an Eides Statt abzugeben.

      Bitte erkundigen Sie sich hierzu im Vorfeld bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde.

       

    Voraussetzungen

    Die Ausstellung eines Ersatzführerscheins ist abhängig von den besonderen Umständen des Einzelfalls. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, welche Voraussetzungen hierbei zu beachten sind.

    Auf Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde haben Sie bei Verlust oder sonstigem Abhandenkommen des Führerscheins eine kostenpflichtige Versicherung an Eides Statt über den Verbleib des Dokuments abzugeben. Sie beteuern darin die Richtigkeit Ihrer Angaben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • Gebühren für den Ersatzführerschein in der Regel ca. 35 bis 40 Euro
    • ggf. zuzüglich Gebühren für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung (30,70 €)
    • ggf. zuzüglich Gebühren für Direktversand (ca. 5 €)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 21.05.2024

    Stichwörter

    Führerschein abhanden gekommen, Führerschein futsch, Führerschein nicht mehr auffindbar, Führerschein nicht mehr vorhanden, Führerschein unauffindbar, Führerschein verloren, Führerscheinverlust, Führerschein Verlust, Führerschein vermisst, Führerschein verschollen, Führerschein verschwunden, Führerschein weg, verlorener Führerschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English