Freiwilliges Ökologisches Jahr; Bewerbung
Beschreibung
Das Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) ist als Bildungs- und Orientierungsjahr ein Angebot an junge Menschen zwischen 16 und 26 Jahren, die ein Jahr freiwillig in einer Einrichtung des Natur- und Umweltschutzes oder der Umweltbildung arbeiten und lernen wollen.
Das FÖJ vermittelt ökologische Grundkenntnisse und bietet die Möglichkeit, sich beruflich zu orientieren sowie Persönlichkeit und Umweltbewusstsein im Umgang mit Natur und Umwelt zu entwickeln. Es wird ganztägig oder in Teilzeit als überwiegend praktische Hilfstätigkeit an geeigneten Einsatzstellen geleistet.
Die Teilnahme an 5 einwöchigen Seminaren ist Pflicht. Diese dienen der Umweltbildung und der Bildung zur Nachhaltigkeit, dem Erfahrungsaustausch und zur Unterstützung bei Fragen der persönlichen und beruflichen Lebensplanung.
FÖJ-Einsatzstellen: Umwelt- und Naturschutzbehörden, Walderlebniszentren, Ökologische Landwirtschaft und Gartenbau, Jugendhäuser, Waldkindergärten, Bildungseinrichtungen wie z. B. Umweltstationen, Fairer Handel, Forschungseinrichtungen und technischer Umweltschutz, Umwelt- und Jugendverbände.
Das FÖJ kann nur bei einem durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz zugelassenen Träger abgeleistet werden. Diese sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der pädagogischen Begleitung und Auswahl der Einsatzstellen.
Die Teilnehmer verpflichten sich in der Regel für ein Jahr. Sie erhalten wie im Freiwilligen Sozialem Jahr Taschengeld, freie Unterkunft und Verpflegung oder entsprechenden Kostenersatz, Sozialversicherungsschutz und Urlaub. Kindergeld oder Waisenrente werden in der Regel weitergezahlt.
Ansprechpartner
Für Unterfranken (Bayern) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Voraussetzungen
Keine Freiwillige bzw. kein Freiwilliger darf bei Beginn des FÖJ das 26. Lebensjahr schon vollendet haben. Das bedeutet, keine FÖJ'lerin bzw. FÖJ'ler darf im Laufe des FÖJ 27 Jahre alt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 06.03.2024