Asylbewerber; Beantragung von Leistungen im Krankheitsfall

    Asylbewerber erhalten im Krankheitsfall Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.

    Beschreibung

    Nach dem AsylbLG werden im Grundleistungsbezug bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen die erforderliche ärztlichen und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandsmittel sowie sonstige zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten und Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen gewährt. Zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten werden zudem die von der Ständigen Impfkommission empfohlene Schutzimpfungen und die medizinisch gebotenen Vorsorgeuntersuchungen erbracht.

    Darüber hinaus können im Einzelfall andere Behandlungen übernommen werden, wenn diese zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich sind.

    Die Berechtigten nach dem AsylbLG nehmen hierzu grundsätzlich am allgemeinen ärztlichen Versorgungsangebot teil. Sie haben grundsätzlich ein Recht auf freie Arztwahl. Sie erhalten hierfür vom zuständigen örtlichen Träger pro Quartal einen Behandlungsschein und können damit niedergelassene Ärzte aufsuchen.

    In den ANKERn, in denen Asylbewerber unmittelbar nach ihrer Ankunft untergebracht werden, hat der Freistaat Bayern sog. Ärztezentren eingerichtet, um die kurative Versorgung vor Ort auf niedrigschwelliger Basis vornehmen zu können. Die Ärztezentren umfassen neben der allgemeinmedizinischen Versorgung in der Regel auch die Bereiche Gynäkologie, Pädiatrie und teilweise auch Psychiatrie bzw. Psychotherapie.

    Halten sich Asylbewerber seit 18 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung im Bundesgebiet auf und haben diese die Dauer ihres Aufenthaltes nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst, erhalten sie dieselben medizinischen Leistungen wie gesetzlich Krankenversicherte; sie sind aber keine Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Haßberge - FB 24 Amt für Soziales und Senioren (LRA HAS)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Herrenhof 1

    97437 Haßfurt

    Postanschrift

    Am Herrenhof 1

    97437 Haßfurt

    Öffnungszeiten

    Mo 8:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Di 8:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Mi 8:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Do 8:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 8:30 Uhr - 12:30 Uhr


    Zulassungsbehörde Haßfurt: Mo. u. Die nachmittags von 14:00 bis 16:00 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: sozialamt@landratsamt-hassberge.de

    De-Mail: poststelle@hassberge.de-mail.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/809410195738Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9521 27-0

    Fax: +49 9521 27-101

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English