Personensorge; Beratung und Unterstützung bei der Ausübung
Alleinerziehende Eltern haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge.
Beschreibung
Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen sorgen (Alleinerziehende Eltern), haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge einschließlich der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.
Die Beratung soll dem alleinerziehenden Elternteil bei der Lösung erzieherischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Probleme helfen (z. B. Lösung von Konflikten mit dem anderen Elternteil, Vermittlung bei Streitigkeiten über das Umgangsrecht, Beratung über zustehende Unterhaltsansprüche des Kindes und Möglichkeiten der Durchsetzung solcher Ansprüche). Zur Feststellung der Vaterschaft und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen kann zudem eine Beistandschaft beim Jugendamt beantragt werden (siehe unter „Verwandte Themen“).
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Landratsamt Haßberge - AB 23.1 Sorgerecht u. Unterhalt (LRA HAS)
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Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
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Mo 8:30 Uhr - 12:30 Uhr
Di 8:30 Uhr - 12:30 Uhr
Mi 8:30 Uhr - 12:30 Uhr
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Fr 8:30 Uhr - 12:30 Uhr
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9909098768505Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Fax: +49 9521 27-101
Erziehungsberatungsstellen
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9834950405106Weiterführende Informationen im BayernPortal
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 21.08.2024
Stichwörter
Umgangsrecht, Umgangs- und Sorgerecht