Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts Beratung und Unterstützung

    Personensorge; Beratung und Unterstützung bei Ausübung

    Alleinerziehende Eltern haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge.

    Beschreibung

    Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen sorgen (Alleinerziehende Eltern), haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge einschließlich der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.

    Die Beratung soll dem alleinerziehenden Elternteil bei der Lösung erzieherischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Probleme helfen (z. B. Lösung von Konflikten mit dem anderen Elternteil, Vermittlung bei Streitigkeiten über das Umgangsrecht, Beratung über zustehende Unterhaltsansprüche des Kindes und Möglichkeiten der Durchsetzung solcher Ansprüche). Zur Feststellung der Vaterschaft und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen kann zudem eine Beistandschaft beim Jugendamt beantragt werden (siehe unter „Verwandte Themen“).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Bamberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Maximiliansplatz 3

    96047 Bamberg

    Postfachadresse

    Postfach 110323

    96031 Bamberg

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@stadt.bamberg.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=23109316387Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/23109316387Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 951 87-0

    Fax: +49 951 87-1964

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Erziehungsberatungsstellen

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9834950405106Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 21.06.2023

    Stichwörter

    Umgangsrecht, Umgangs- und Sorgerecht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English