Personensorge; Beratung und Unterstützung bei der Ausübung

    Alleinerziehende Eltern haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge.

    Beschreibung

    Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen sorgen (Alleinerziehende Eltern), haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge einschließlich der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.

    Die Beratung soll dem alleinerziehenden Elternteil bei der Lösung erzieherischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Probleme helfen (z. B. Lösung von Konflikten mit dem anderen Elternteil, Vermittlung bei Streitigkeiten über das Umgangsrecht, Beratung über zustehende Unterhaltsansprüche des Kindes und Möglichkeiten der Durchsetzung solcher Ansprüche). Zur Feststellung der Vaterschaft und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen kann zudem eine Beistandschaft beim Jugendamt beantragt werden (siehe unter „Verwandte Themen“).

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    Ansprechpartner

    Stadt Ingolstadt - Amt für Jugend und Familie

    Adresse

    Hausanschrift

    Adolf-Kolping-Straße 10

    85049 Ingolstadt

    Postanschrift

    Adolf-Kolping-Straße 10

    85049 Ingolstadt

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    Mo 8:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:30 Uhr


    Mittwochs nach Vereinbarung; Trotz der genannten Sprechzeiten ist es empfehlenswert, Terminvereinbarungen vorzunehmen

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    E-Mail: jugendamt@ingolstadt.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9635127986442Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 841 305-45401

    Fax: +49 841 305-45409

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    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 21.08.2024

    Stichwörter

    Umgangsrecht, Umgangs- und Sorgerecht

    Sprachversion

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