Persönliches Budget; Beantragung
Menschen mit Behinderung können ein Persönliches Budget beantragen.
Beschreibung
Mit der Leistungsform des Persönlichen Budgets können gleichberechtigte Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung Realität werden. Das Persönliche Budget berechtigt Menschen mit Behinderung, anstatt der üblichen Sachleistungen nun Geld oder Gutscheine zur Finanzierung der erforderlichen Hilfen zu beziehen und sich nach eigenen Vorstellungen das notwendige Leistungspaket zusammenzustellen.
Bei der Ausführung des Persönlichen Budgets sind nach Maßgabe des individuell festgestellten Bedarfs die Rehabilitationsträger, die Pflegekassen und die Inklusionsämter beteiligt. Bei Beteiligung mehrerer Leistungsträger wird das Persönliche Budget trägerübergreifend als Komplexleistung gewährt.
Budgetfähig sind neben den Leistungen zur Teilhabe auch die erforderlichen Leistungen der Krankenkassen und der Pflegekassen, Leistungen der Träger der Unfallversicherung bei Pflegebedürftigkeit sowie Leistungen der Hilfe zur Pflege der Sozialhilfe, die sich auf alltägliche und regelmäßig wiederkehrende Bedarfe beziehen und als Geldleistungen oder durch Gutscheine erbracht werden können.
Sie können das Persönliche Budget bei folgenden Leistungsträgern beantragen:
- Krankenkasse
- Pflegekasse
- Rentenversicherungsträger
- Unfallversicherungsträger
- Träger der Alterssicherung der Landwirte
- Träger der Kriegsopferversorgung/-fürsorge
- Jugendhilfeträger
- Träger der Eingliederungshilfe
- überörtliche Träger der Sozialhilfe (Bezirke)
- Inklusionsamt
- Bundesagentur für Arbeit
Ansprechpartner
Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberpfalz (ZBFS)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Landshuter Str. 55
93053 Regensburg
Kontakt
E-Mail: poststelle.opf@zbfs.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/zbfs/zbfs/kontaktformular_zbfs/indexSicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/14665164324Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 941 7809-00
Fax: +49 941 7809-1400
Internet
Landratsamt Cham - Sozialwesen (LRA CHA)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1432
93404 Cham
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin! Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Cham: Mo-Fr 7:30-12:00, Di 13:30-15:30, Do 13:30-17:45 bea: dies gilt nur für die Zulassungsstelle (nicht für Führerscheinstelle)
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: sozialwesen@lra.landkreis-cham.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/252069563896Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9971 78-0
Fax: +49 9971 78-399
Internet
Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9767839297106Weiterführende Informationen im BayernPortal
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9784617074106Weiterführende Informationen im BayernPortal
Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9801394851106Weiterführende Informationen im BayernPortal
Agentur für Arbeit Schwandorf Geschäftsstelle Cham
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
92422 Schwandorf
Kontakt
E-Mail: Cham@arbeitsagentur.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3421390511116Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9971 995-4
Fax: +49 9971 995-699
Internet
Träger der gesetzlichen Krankenversicherung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9751061520106Weiterführende Informationen im BayernPortal
Internet
erforderliche Unterlagen
- Wenn Sie einen Antrag stellen, wird Ihnen die zuständige Stelle mitteilen, welche Unterlagen Sie noch einreichen müssen.
Nachweise und Unterlagen sind von ihrem individuellen Sachverhalt abhängig.
Voraussetzungen
Sie haben eine Behinderung oder sind von einer Behinderung bedroht (die Schwere der Behinderung ist dabei unerheblich) und erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Leistungen (siehe oben).
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
- Sie müssen zuerst einen formlosen Antrag stellen. Die Antragstellung ist immer freiwillig. Ein einziger Reha-Antrag ist ausreichend, um ein umfangreiches Prüf- und Entscheidungsverfahren zum Persönlichen Budget in Gang zu setzen, auch wenn ein anderer Leistungsträger zuständig ist.
- Dann wird mit dem Antragsteller oder der Antragstellerin besprochen, welche Leistungen in Form des Persönlichen Budgets erbracht werden können. Bei Bedarf werden Vertreter und Vertreterinnen der betroffenen Leistungsträger beteiligt. Der Mensch mit Behinderung kann eine Person seines Vertrauens mitbringen. Danach schließen der Antragsteller bzw. die Antragstellerin und der Leistungsträger eine Zielvereinbarung ab, in der das Ergebnis festgehalten wird.
- Der Mensch mit Behinderungen erhält dann einen Bescheid, in dem die Einzelheiten des Persönlichen Budgets enthalten sind. Sollte er mit der Feststellung des Persönlichen Budgets nicht einverstanden sein, hat er die Möglichkeit, Rechtsmittel bei dem Leistungsträger einzulegen, der den Bescheid erlassen hat.
- Im Abstand von mindestens zwei Jahren wird in der Regel der Hilfebedarf in einem weiteren Bedarfsfeststellungsverfahren geprüft und gegebenenfalls angepasst.
Bearbeitungsdauer
Für den Fall das zur Bedarfsermittlung kein Gutachten eingeholt werden muss, entscheidet der zuständige Leistungsträger innerhalb von drei Woche nach Antragseingang.
Ist für die Bedarfsermittlung ein Gutachten erforderlich, entscheidet der zuständige Leistungsträger innerhalb von zwei Wochen nach Vorliegen des Gutachtens.
Kosten
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 30.07.2024