Persönliches Budget; Beantragung
Menschen mit Behinderung können ein Persönliches Budget beantragen.
Beschreibung
Mit der Leistungsform des Persönlichen Budgets können gleichberechtigte Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung Realität werden. Das Persönliche Budget berechtigt Menschen mit Behinderung, anstatt der üblichen Sachleistungen nun Geld oder Gutscheine zur Finanzierung der erforderlichen Hilfen zu beziehen und sich nach eigenen Vorstellungen das notwendige Leistungspaket zusammenzustellen.
Bei der Ausführung des Persönlichen Budgets sind nach Maßgabe des individuell festgestellten Bedarfs die Rehabilitationsträger, die Pflegekassen und die Inklusionsämter beteiligt. Bei Beteiligung mehrerer Leistungsträger wird das Persönliche Budget trägerübergreifend als Komplexleistung gewährt.
Budgetfähig sind neben den Leistungen zur Teilhabe auch die erforderlichen Leistungen der Krankenkassen und der Pflegekassen, Leistungen der Träger der Unfallversicherung bei Pflegebedürftigkeit sowie Leistungen der Hilfe zur Pflege der Sozialhilfe, die sich auf alltägliche und regelmäßig wiederkehrende Bedarfe beziehen und als Geldleistungen oder durch Gutscheine erbracht werden können.
Sie können das Persönliche Budget bei folgenden Leistungsträgern beantragen:
- Krankenkasse
- Pflegekasse
- Rentenversicherungsträger
- Unfallversicherungsträger
- Träger der Alterssicherung der Landwirte
- Träger der Kriegsopferversorgung/-fürsorge
- Jugendhilfeträger
- Träger der Eingliederungshilfe
- überörtliche Träger der Sozialhilfe (Bezirke)
- Inklusionsamt
- Bundesagentur für Arbeit
Ansprechpartner
Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Dienstort Richelstraße (ZBFS)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 200124
80001 München
Kontakt
E-Mail: poststelle.obb@zbfs.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/zbfs/zbfs/kontaktformular_zbfs/indexSicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/30776279323Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 18966-0
Fax: +49 89 18966-2489
Internet
Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Dienstort Bayerstraße (ZBFS)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
80323 München
Kontakt
E-Mail: poststelle.obb@zbfs.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/zbfs/zbfs/kontaktformular_zbfs/indexSicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/81109610323Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 18966-0
Fax: +49 89 18966-1499
Internet
Landratsamt Rosenheim (LRA RO)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 100465
83004 Rosenheim
Öffnungszeiten
Mo 08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:15 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: poststelle@lra-rosenheim.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=00109127428Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/00109127428Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8031 392-01
Fax: +49 8031 392-9001
Internet
Träger der gesetzlichen Krankenversicherung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9751061520106Weiterführende Informationen im BayernPortal
Internet
Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9767839297106Weiterführende Informationen im BayernPortal
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9784617074106Weiterführende Informationen im BayernPortal
Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9801394851106Weiterführende Informationen im BayernPortal
Agentur für Arbeit Rosenheim
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
83018 Rosenheim
Kontakt
E-Mail: Rosenheim@arbeitsagentur.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3320723849116Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8031 202-0
Fax: +49 8031 202-400
Internet
erforderliche Unterlagen
- Wenn Sie einen Antrag stellen, wird Ihnen die zuständige Stelle mitteilen, welche Unterlagen Sie noch einreichen müssen.
Nachweise und Unterlagen sind von ihrem individuellen Sachverhalt abhängig.
Voraussetzungen
Sie haben eine Behinderung oder sind von einer Behinderung bedroht (die Schwere der Behinderung ist dabei unerheblich) und erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Leistungen (siehe oben).
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
- Sie müssen zuerst einen formlosen Antrag stellen. Die Antragstellung ist immer freiwillig. Ein einziger Reha-Antrag ist ausreichend, um ein umfangreiches Prüf- und Entscheidungsverfahren zum Persönlichen Budget in Gang zu setzen, auch wenn ein anderer Leistungsträger zuständig ist.
- Dann wird mit dem Antragsteller oder der Antragstellerin besprochen, welche Leistungen in Form des Persönlichen Budgets erbracht werden können. Bei Bedarf werden Vertreter und Vertreterinnen der betroffenen Leistungsträger beteiligt. Der Mensch mit Behinderung kann eine Person seines Vertrauens mitbringen. Danach schließen der Antragsteller bzw. die Antragstellerin und der Leistungsträger eine Zielvereinbarung ab, in der das Ergebnis festgehalten wird.
- Der Mensch mit Behinderungen erhält dann einen Bescheid, in dem die Einzelheiten des Persönlichen Budgets enthalten sind. Sollte er mit der Feststellung des Persönlichen Budgets nicht einverstanden sein, hat er die Möglichkeit, Rechtsmittel bei dem Leistungsträger einzulegen, der den Bescheid erlassen hat.
- Im Abstand von mindestens zwei Jahren wird in der Regel der Hilfebedarf in einem weiteren Bedarfsfeststellungsverfahren geprüft und gegebenenfalls angepasst.
Bearbeitungsdauer
Für den Fall das zur Bedarfsermittlung kein Gutachten eingeholt werden muss, entscheidet der zuständige Leistungsträger innerhalb von drei Woche nach Antragseingang.
Ist für die Bedarfsermittlung ein Gutachten erforderlich, entscheidet der zuständige Leistungsträger innerhalb von zwei Wochen nach Vorliegen des Gutachtens.
Kosten
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 30.07.2024