Haushaltsleistungen; Beratung
Beschreibung
Die staatliche Beratung zu Haushaltsleistungen als ein Bereich der Landwirtschaftsverwaltung dient der Qualifizierung land- und hauswirtschaftlicher Unternehmen in den Bereichen Betriebsmanagement und Einkommenskombination (EKK). Dieses Angebot unterstützt die Weiterentwicklung der Betriebe beim Aufbau eines weiteren Standbeins. Dadurch wird der Strukturwandel in der Landwirtschaft abgemildert.
Das unternehmerische Potenzial auf Basis der land- und hauswirtschaftlichen sowie anderer zweckdienlichen Aus-, Fort- und Weiterbildungen von landwirtschaftlichen Familienangehörigen wird genutzt. Fragen z. B. der strategischen betriebsindividuellen Entwicklung, der sozioökonomischen Rahmenbedingungen und der optimalen Büro- und Arbeitsorganisation werden beantwortet.
Die Landwirtschaftsverwaltung berät und qualifiziert Landwirte und deren Familienangehörige beim Aufbau bzw. der Weiterentwicklung einer EKK. Schwerpunkte der EKK sind Agrotourismus, Direktvermarktung und Bauernhofgastronomie, hauswirtschaftliche Dienstleistungsunternehmen mit Schmankerl-/Partyservice und/oder hauswirtschaftliche Dienstleistungen und Familienbetreuung sowie erlebnisorientierte Angebote wie z. B. Erlebnis auf dem Bauernhof, Kindergeburtstag auf dem Bauernhof, Landerlebnisreisen, Angebote von Kräuterpädagoginnen, Gartenbäuerinnen und bäuerlichen Gästeführern. Daneben entwickeln sich weitere Möglichkeiten wie die soziale Landwirtschaft. Kooperationen und Vernetzungen innerhalb der Landwirtschaft und außerhalb mit Wirtschafts- und Sozialpartnern stärken und stabilisieren die Erwerbsmöglichkeiten und tragen zur Steigerung der Attraktivität des ländlichen Raumes bei.
Die EKK tragen nicht nur zur Einkommensverbesserung in der Landwirtschaft bei, sondern bilden auch Vertrauen in die heimische Landwirtschaft, indem der Dialog "Landwirtschaft und Gesellschaft" gestärkt wird. In allen Bereichen der Beratung und Qualifizierung wird auf ein nachhaltiges Wirtschaften besonderer Wert gelegt. Die Beratung ist kostenlos. Bei Qualifizierungsmaßnahmen fällt ein entsprechender Anteil von Eigenleistung an.
Ansprechpartner
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus am 06.02.2024