Adoption; Beantragung der Anerkennung oder Umwandlung einer Adoption eines ausländischen Kindes
Wenn eine Adoption im Ausland durchgeführt wude, kann das Familiengericht auf Antrag feststellen, ob sie in Deutschland anzuerkennen ist. Es kann auch die Umwandlung in eine Adoption mit den nach deutschem Recht vorgesehenen starken Wirkungen aussprechen.
Beschreibung
Ist eine Adoption im Ausland durchgeführt worden, kann das Familiengericht auf Antrag feststellen, ob sie in Deutschland anzuerkennen ist und welche Wirkungen ihr beigemessen werden können. Zuständig für das Anerkennungsverfahren ist das Familiengericht in dessen Bezirk ein Oberlandesgericht seinen Sitz hat, für den Bezirk dieses Oberlandesgerichtes. Handelt es sich um eine Adoption, die unter Anwendung des Haager Adoptionsübereinkommens durchgeführt wurde und liegt hierüber eine Bescheinigung der zuständigen Zentralen Behörde vor, wird die Adoption grundsätzlich kraft Gesetzes anerkannt.
Hat eine nach ausländischem Recht durchgeführte Adoption schwächere Wirkungen als eine nach den deutschen Sachvorschriften ausgesprochene Adoption, kann das Familiengericht auf notariellen Antrag die Umwandlung in eine Adoption mit den nach deutschem Recht vorgesehenen starken Wirkungen aussprechen. Der Antrag auf Umwandlung kann auch noch Jahre nach der Adoption gestellt werden.
Ansprechpartner
Zentrum Bayern Familie und Soziales - Bayerisches Landesjugendamt (ZBFS)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 401140
80711 München
Kontakt
E-Mail: poststelle-blja@zbfs.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/70331791332Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 124793-2500
Fax: +49 921 605-2280
Internet
Landratsamt Lindau (Bodensee) (LRA LI)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 3322
88105 Lindau (Bodensee)
Öffnungszeiten
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@landkreis-lindau.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=57220305413Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/57220305413Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8382 270-0
Fax: +49 8382 270-204
Internet
AIDS-Beratungsstellen
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9734283743106Weiterführende Informationen im BayernPortal
Internet
Amtsgericht Lindau (Bodensee) (AG LI)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
88129 Lindau (Bodensee)
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 11:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 11:00 Uhr
Mi 13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 11:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 11:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: Poststelle@ag-li.bayern.de
De-Mail: ag-lindau@egvp.de-mail.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=52332617154Elektronischer Rechtsverkehr
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/52332617154Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8382 2607-0
Fax: +49
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz über die Vermittlung der Annahme als Kind und über das Verbot der Vermittlung von Ersatzmüttern (Adoptionsvermittlungsgesetz - AdVermiG)
- Gesetz über Wirkungen der Annahme als Kind nach ausländischem Recht (Adoptionswirkungsgesetz - AdWirkG)
- Haager Adoptionsübereinkommen (HAU)
- Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetz
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Justiz am 10.12.2024
Stichwörter
Annahme als Kind, Kind