Anerkennung einer im Ausland erfolgten Adoption eines Kindes unter 18 Jahren / Adoption eines ausländischen Kindes Beschluss der Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption

    Adoption; Beantragung der Anerkennung oder Umwandlung einer Adoption eines ausländischen Kindes

    Wenn eine Adoption im Ausland durchgeführt wude, kann das Familiengericht auf Antrag feststellen, ob sie in Deutschland anzuerkennen ist. Es kann auch die Umwandlung in eine Adoption mit den nach deutschem Recht vorgesehenen starken Wirkungen aussprechen.

    Beschreibung

    Ist eine Adoption im Ausland durchgeführt worden, kann das Familiengericht auf Antrag feststellen, ob sie in Deutschland anzuerkennen ist und welche Wirkungen ihr beigemessen werden können. Zuständig für das Anerkennungsverfahren ist das Familiengericht in dessen Bezirk ein Oberlandesgericht seinen Sitz hat, für den Bezirk dieses Oberlandesgerichtes. Handelt es sich um eine Adoption, die unter Anwendung des Haager Adoptionsübereinkommens durchgeführt wurde und liegt hierüber eine Bescheinigung der zuständigen Zentralen Behörde vor, wird die Adoption grundsätzlich kraft Gesetzes anerkannt.

    Hat eine nach ausländischem Recht durchgeführte Adoption schwächere Wirkungen als eine nach den deutschen Sachvorschriften ausgesprochene Adoption, kann das Familiengericht auf notariellen Antrag die Umwandlung in eine Adoption mit den nach deutschem Recht vorgesehenen starken Wirkungen aussprechen. Der Antrag auf Umwandlung kann auch noch Jahre nach der Adoption gestellt werden.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Aschaffenburg - Fachbereich 22 - Familienbegleitende Jugendhilfe (LRA AB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bayernstraße 18

    63739 Aschaffenburg

    Postanschrift

    63736 Aschaffenburg

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    Die Zulassungsstellen Alzenau und Mainaschaff, sowie der Kreisrecyclinghof haben abweichende Öffnungszeiten. Termine können auch außerhalb dieser Zeiten vereinbart werden. Ohne Termine kann es zu Wartezeiten kommen. Eine Terminvereinbarung ist daher sinnvoll. In einigen Bereichen können Sie hierfür auch gerne die Online-Terminvereinbarung nutzen.

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-ab.bayern.de

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    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Justiz am 10.12.2024

    Stichwörter

    Annahme als Kind, Kind

    Sprachversion

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