Adoption; Beantragung der Anerkennung oder Umwandlung einer Adoption eines ausländischen Kindes
Wenn eine Adoption im Ausland durchgeführt wude, kann das Familiengericht auf Antrag feststellen, ob sie in Deutschland anzuerkennen ist. Es kann auch die Umwandlung in eine Adoption mit den nach deutschem Recht vorgesehenen starken Wirkungen aussprechen.
Beschreibung
Ist eine Adoption im Ausland durchgeführt worden, kann das Familiengericht auf Antrag feststellen, ob sie in Deutschland anzuerkennen ist und welche Wirkungen ihr beigemessen werden können. Zuständig für das Anerkennungsverfahren ist das Familiengericht in dessen Bezirk ein Oberlandesgericht seinen Sitz hat, für den Bezirk dieses Oberlandesgerichtes. Handelt es sich um eine Adoption, die unter Anwendung des Haager Adoptionsübereinkommens durchgeführt wurde und liegt hierüber eine Bescheinigung der zuständigen Zentralen Behörde vor, wird die Adoption grundsätzlich kraft Gesetzes anerkannt.
Hat eine nach ausländischem Recht durchgeführte Adoption schwächere Wirkungen als eine nach den deutschen Sachvorschriften ausgesprochene Adoption, kann das Familiengericht auf notariellen Antrag die Umwandlung in eine Adoption mit den nach deutschem Recht vorgesehenen starken Wirkungen aussprechen. Der Antrag auf Umwandlung kann auch noch Jahre nach der Adoption gestellt werden.
Ansprechpartner
Zentrum Bayern Familie und Soziales - Bayerisches Landesjugendamt (ZBFS)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 401140
80711 München
Kontakt
E-Mail: poststelle-blja@zbfs.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/70331791332Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 124793-2500
Fax: +49 921 605-2280
Internet
Landratsamt Erlangen-Höchstadt (LRA ERH)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 2520
91013 Erlangen
Kontakt
E-Mail: poststelle@erlangen-hoechstadt.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=34442570404Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/34442570404Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9131 803-0
Fax: +49 9131 803-491000
Internet
AIDS-Beratungsstellen
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9734283743106Weiterführende Informationen im BayernPortal
Internet
Amtsgericht Erlangen (AG ER)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
91051 Erlangen
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Am Faschingsdienstag schließt das Gericht bereits um 12.00 Uhr.
Kontakt
E-Mail: poststelle@ag-er.bayern.de
De-Mail: ag-erlangen@egvp.de-mail.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=65777084149Elektronischer Rechtsverkehr
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/65777084149Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9131 782-01
Fax: +49 9131 782-105
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz über die Vermittlung der Annahme als Kind und über das Verbot der Vermittlung von Ersatzmüttern (Adoptionsvermittlungsgesetz - AdVermiG)
- Gesetz über Wirkungen der Annahme als Kind nach ausländischem Recht (Adoptionswirkungsgesetz - AdWirkG)
- Haager Adoptionsübereinkommen (HAU)
- Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetz
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Justiz am 21.08.2024
Stichwörter
Annahme als Kind, Kind