Anerkennung einer im Ausland erfolgten Adoption eines Kindes unter 18 Jahren

    Adoption; Beantragung der Anerkennung oder Umwandlung einer Adoption eines ausländischen Kindes

    Wenn eine Adoption im Ausland durchgeführt wude, kann das Familiengericht auf Antrag feststellen, ob sie in Deutschland anzuerkennen ist. Es kann auch die Umwandlung in eine Adoption mit den nach deutschem Recht vorgesehenen starken Wirkungen aussprechen.

    Beschreibung

    Ist eine Adoption im Ausland durchgeführt worden, kann das Familiengericht auf Antrag feststellen, ob sie in Deutschland anzuerkennen ist und welche Wirkungen ihr beigemessen werden können. Zuständig für das Anerkennungsverfahren ist das Familiengericht in dessen Bezirk ein Oberlandesgericht seinen Sitz hat, für den Bezirk dieses Oberlandesgerichtes. Handelt es sich um eine Adoption, die unter Anwendung des Haager Adoptionsübereinkommens durchgeführt wurde und liegt hierüber eine Bescheinigung der zuständigen Zentralen Behörde vor, wird die Adoption grundsätzlich kraft Gesetzes anerkannt.

    Hat eine nach ausländischem Recht durchgeführte Adoption schwächere Wirkungen als eine nach den deutschen Sachvorschriften ausgesprochene Adoption, kann das Familiengericht auf notariellen Antrag die Umwandlung in eine Adoption mit den nach deutschem Recht vorgesehenen starken Wirkungen aussprechen. Der Antrag auf Umwandlung kann auch noch Jahre nach der Adoption gestellt werden.

    Ansprechpartner

    Zentrum Bayern Familie und Soziales - Bayerisches Landesjugendamt (ZBFS)

    Adresse

    Hausanschrift

    Winzererstr. 9

    80797 München

    Postfachadresse

    Postfach 401140

    80711 München

    Kontakt

    E-Mail: poststelle-blja@zbfs.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/70331791332Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 124793-2500

    Fax: +49 921 605-2280

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landratsamt Bayreuth - Fachbereich 32 - Jugend und Familie (LRA BT)

    Adresse

    Hausanschrift

    Markgrafenallee 5

    95448 Bayreuth

    Postanschrift

    95440 Bayreuth

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 14:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 14:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 13:00 Uhr


    Annahmeschluss Kfz-Zulassung: Donnerstag 16:30 Uhr; Freitag 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-bt.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/723289770939Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 921 728-0

    Fax: +49 921 728-880

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    AIDS-Beratungsstellen

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9734283743106Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Amtsgericht Bayreuth Dienstgebäude Friedrichstrasse (AG BT)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichstrasse 18

    95444 Bayreuth

    Postanschrift

    Wittelsbacherring 22

    95444 Bayreuth

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@ag-bt.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1173168393116Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 921 504-0

    Fax: +49 921 504-139

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Justiz am 11.07.2024

    Stichwörter

    Annahme als Kind, Kind

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English