Anerkennung einer im Ausland erfolgten Adoption eines Kindes unter 18 Jahren

    Adoption; Beantragung der Anerkennung oder Umwandlung einer Adoption eines ausländischen Kindes

    Wenn eine Adoption im Ausland durchgeführt wude, kann das Familiengericht auf Antrag feststellen, ob sie in Deutschland anzuerkennen ist. Es kann auch die Umwandlung in eine Adoption mit den nach deutschem Recht vorgesehenen starken Wirkungen aussprechen.

    Beschreibung

    Ist eine Adoption im Ausland durchgeführt worden, kann das Familiengericht auf Antrag feststellen, ob sie in Deutschland anzuerkennen ist und welche Wirkungen ihr beigemessen werden können. Zuständig für das Anerkennungsverfahren ist das Familiengericht in dessen Bezirk ein Oberlandesgericht seinen Sitz hat, für den Bezirk dieses Oberlandesgerichtes. Handelt es sich um eine Adoption, die unter Anwendung des Haager Adoptionsübereinkommens durchgeführt wurde und liegt hierüber eine Bescheinigung der zuständigen Zentralen Behörde vor, wird die Adoption grundsätzlich kraft Gesetzes anerkannt.

    Hat eine nach ausländischem Recht durchgeführte Adoption schwächere Wirkungen als eine nach den deutschen Sachvorschriften ausgesprochene Adoption, kann das Familiengericht auf notariellen Antrag die Umwandlung in eine Adoption mit den nach deutschem Recht vorgesehenen starken Wirkungen aussprechen. Der Antrag auf Umwandlung kann auch noch Jahre nach der Adoption gestellt werden.

    Ansprechpartner

    Zentrum Bayern Familie und Soziales - Bayerisches Landesjugendamt (ZBFS)

    Adresse

    Hausanschrift

    Winzererstr. 9

    80797 München

    Postfachadresse

    Postfach 401140

    80711 München

    Kontakt

    E-Mail: poststelle-blja@zbfs.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/70331791332Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 124793-2500

    Fax: +49 921 605-2280

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landratsamt Cham - Amt für Jugend und Familie (LRA CHA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rachelstr. 6

    93413 Cham

    Postfachadresse

    Postfach 1432

    93404 Cham

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin! Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Cham: Mo-Fr 7:30-12:00, Di 13:30-15:30, Do 13:30-17:45 bea: dies gilt nur für die Zulassungsstelle (nicht für Führerscheinstelle)
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: amtjugfam@lra.landkreis-cham.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/033958462896Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9971 78-0

    Fax: +49 9971 78-399

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Amtsgericht Cham (AG CHA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchplatz 13

    93413 Cham

    Postanschrift

    Kirchplatz 13

    93413 Cham

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@ag-cha.bayern.de

    De-Mail: ag-cham@egvp.de-mail.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=31554868148Elektronischer Rechtsverkehr

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/31554868148Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9971 990-0

    Fax: +49 9971 990-150

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    AIDS-Beratungsstellen

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9734283743106Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Justiz am 11.07.2024

    Stichwörter

    Annahme als Kind, Kind

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English