Adoption; Beantragung der Anerkennung oder Umwandlung einer Adoption eines ausländischen Kindes
Wenn eine Adoption im Ausland durchgeführt wude, kann das Familiengericht auf Antrag feststellen, ob sie in Deutschland anzuerkennen ist. Es kann auch die Umwandlung in eine Adoption mit den nach deutschem Recht vorgesehenen starken Wirkungen aussprechen.
Beschreibung
Ist eine Adoption im Ausland durchgeführt worden, kann das Familiengericht auf Antrag feststellen, ob sie in Deutschland anzuerkennen ist und welche Wirkungen ihr beigemessen werden können. Zuständig für das Anerkennungsverfahren ist das Familiengericht in dessen Bezirk ein Oberlandesgericht seinen Sitz hat, für den Bezirk dieses Oberlandesgerichtes. Handelt es sich um eine Adoption, die unter Anwendung des Haager Adoptionsübereinkommens durchgeführt wurde und liegt hierüber eine Bescheinigung der zuständigen Zentralen Behörde vor, wird die Adoption grundsätzlich kraft Gesetzes anerkannt.
Hat eine nach ausländischem Recht durchgeführte Adoption schwächere Wirkungen als eine nach den deutschen Sachvorschriften ausgesprochene Adoption, kann das Familiengericht auf notariellen Antrag die Umwandlung in eine Adoption mit den nach deutschem Recht vorgesehenen starken Wirkungen aussprechen. Der Antrag auf Umwandlung kann auch noch Jahre nach der Adoption gestellt werden.
Ansprechpartner
Zentrum Bayern Familie und Soziales - Bayerisches Landesjugendamt (ZBFS)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 401140
80711 München
Kontakt
E-Mail: poststelle-blja@zbfs.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/70331791332Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 124793-2500
Fax: +49 921 605-2280
Internet
Landratsamt Starnberg - Allgemeiner Sozialer Dienst (LRA STA)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3906213866497Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8151 148-77271
Fax: +49 8151 148-11535
Internet
Landratsamt Starnberg - Besondere Soziale Dienste (LRA STA)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3922991643497Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8151 148-77376
Fax: +49 8151 148-11535
Internet
AIDS-Beratungsstellen
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9734283743106Weiterführende Informationen im BayernPortal
Internet
Amtsgericht Starnberg (AG STA)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1101
82317 Starnberg
Kontakt
E-Mail: poststelle@ag-sta.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=72443704159Elektronischer Rechtsverkehr
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/72443704159Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8151 367-0
Fax: +49 9621 96241-1140
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz über die Vermittlung der Annahme als Kind und über das Verbot der Vermittlung von Ersatzmüttern (Adoptionsvermittlungsgesetz - AdVermiG)
- Gesetz über Wirkungen der Annahme als Kind nach ausländischem Recht (Adoptionswirkungsgesetz - AdWirkG)
- Haager Adoptionsübereinkommen (HAU)
- Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetz
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Justiz am 21.08.2024
Stichwörter
Annahme als Kind, Kind