Anerkennung einer im Ausland erfolgten Adoption eines Kindes unter 18 Jahren

    Adoption; Beantragung der Anerkennung oder Umwandlung einer Adoption eines ausländischen Kindes

    Wenn eine Adoption im Ausland durchgeführt wude, kann das Familiengericht auf Antrag feststellen, ob sie in Deutschland anzuerkennen ist. Es kann auch die Umwandlung in eine Adoption mit den nach deutschem Recht vorgesehenen starken Wirkungen aussprechen.

    Beschreibung

    Ist eine Adoption im Ausland durchgeführt worden, kann das Familiengericht auf Antrag feststellen, ob sie in Deutschland anzuerkennen ist und welche Wirkungen ihr beigemessen werden können. Zuständig für das Anerkennungsverfahren ist das Familiengericht in dessen Bezirk ein Oberlandesgericht seinen Sitz hat, für den Bezirk dieses Oberlandesgerichtes. Handelt es sich um eine Adoption, die unter Anwendung des Haager Adoptionsübereinkommens durchgeführt wurde und liegt hierüber eine Bescheinigung der zuständigen Zentralen Behörde vor, wird die Adoption grundsätzlich kraft Gesetzes anerkannt.

    Hat eine nach ausländischem Recht durchgeführte Adoption schwächere Wirkungen als eine nach den deutschen Sachvorschriften ausgesprochene Adoption, kann das Familiengericht auf notariellen Antrag die Umwandlung in eine Adoption mit den nach deutschem Recht vorgesehenen starken Wirkungen aussprechen. Der Antrag auf Umwandlung kann auch noch Jahre nach der Adoption gestellt werden.

    Ansprechpartner

    Zentrum Bayern Familie und Soziales - Bayerisches Landesjugendamt (ZBFS)

    Adresse

    Hausanschrift

    Winzererstr. 9

    80797 München

    Postfachadresse

    Postfach 401140

    80711 München

    Kontakt

    E-Mail: poststelle-blja@zbfs.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/70331791332Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 124793-2500

    Fax: +49 921 605-2280

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen - Adoption / Pflegekinder (LRA ND)

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz der Deutschen Einheit 1

    86633 Neuburg a.d.Donau

    Postanschrift

    Platz der Deutschen Einheit 1

    86633 Neuburg a.d.Donau

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle:

    Montag bis Freitag von 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Montag, Mittwoch und Donnerstag von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Ausländerwesen:

    Montag, Dienstag und Freitag von 08:30 Uhr - 11:30 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: adoption@neuburg-schrobenhausen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3596205536515Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8431 57-0

    Fax: +49 8431 57-205

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    AIDS-Beratungsstellen

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9734283743106Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Amtsgericht Neuburg a.d.Donau (AG ND)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ottheinrichplatz A 1

    86633 Neuburg a.d.Donau

    Postfachadresse

    Postfach 1169

    86616 Neuburg a.d.Donau

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@ag-nd.bayern.de

    De-Mail: ag-neuburg-an-der-donau@egvp.de-mail.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=36221502155Elektronischer Rechtsverkehr

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/36221502155Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8431 588-0

    Fax: +49 9621 96241-1104

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Justiz am 11.07.2024

    Stichwörter

    Annahme als Kind, Kind

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English