Kriegsopferversorgung; Beantragung einer Abfindung bei Wiederverehelichung

    Bei Wiederverheiratung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft können Kriegerwitwen eine Abfindung beantragen.

    Beschreibung

    Geht die Witwe eine neue Ehe ein, so erlischt ihr Versorgungsanspruch mit Ablauf des Monats der Wiederheirat. Anstelle des Versorgungsanspruchs erhält sie eine einmalige Abfindung. Diese beträgt das Fünfzigfache der im Monat der Eheschließung zustehenden Grundrente. Der Versorgungsanspruch lebt wieder auf, wenn die neue Ehe aufgelöst oder für nichtig erklärt wird; infolge der neuen Ehe erworbene Renten- und Unterhaltsansprüche sind auf die wiederaufgelebte Witwenrente anzurechnen.

    Ansprechpartner

    Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Dienstort Richelstraße (ZBFS)

    Adresse

    Hausanschrift

    Richelstr. 17

    80634 München

    Postfachadresse

    Postfach 200124

    80001 München

    Kontakt

    E-Mail: poststelle.obb1@zbfs.bayern.de

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    Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Dienstort Bayerstraße (ZBFS)

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    Sprachversion

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    Voraussetzungen

    Sie haben wieder geheiratet oder eine Lebenspartnerschaft begründet.

    Verfahrensablauf

    Sie können die Abfindung formlos beim Zentrum Bayern Familie und Soziale beantragen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 14.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English