Soziale Entschädigung für Geschädigte, Witwen und Witwer; Beantragung einer Abfindung
Wenn Sie Anspruch auf Entschädigungszahlungen für Opfer der Kriegsauswirkungen beider Weltkriege haben, entweder als Geschädigter oder als Witwe oder Witwer, können Sie eine Abfindung beantragen.
Beschreibung
Geschädigte und Witwen oder Witwer können ihren Anspruch auf die monatliche Entschädigungszahlung (MEZ) kapitalisieren lassen. Die Abfindung für Geschädigte erfolgt jeweils für fünf Jahre und beträgt das 60-fache der MEZ. Die Abfindung für Witwen und Witwer beträgt einmalig 132.386 EUR.
Mit Zahlung der Abfindung sind die Ansprüche auf die MEZ für die Dauer von fünf Jahren bzw. dauerhaft abgegolten. Auf die Abfindung sind bereits geleistete monatliche Entschädigungszahlungen anzurechnen.
Ansprechpartner
Zentrum Bayern Familie und Soziales Region OberfrankenZBFS
Adresse
Hausanschrift
Hegelstr. 2
95447 Bayreuth
Postanschrift
95440 Bayreuth
Kontakt
E-Mail: poststelle.ofr@zbfs.bayern.de
Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/zbfs/zbfs/kontaktformular_zbfs/indexKontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/63665171322Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 921 605-1
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Internet
Voraussetzungen
Ein entsprechender Antrag muss gestellt werden.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Sie können die Abfindung formlos beim Zentrum Bayern Familie und Soziale beantragen.
Kosten
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 02.04.2026