Abfindung anstelle einer monatlichen Entschädigungszahlung der sozialen Entschädigung Bewilligung Für Geschädigte / Abfindung anstelle einer monatlichen Entschädigungszahlung der sozialen Entschädigung Bewilligung Für Witwen und Witwer
    99107128017001, 99107128017002

    Soziale Entschädigung für Geschädigte, Witwen und Witwer; Beantragung einer Abfindung

    Wenn Sie Anspruch auf Entschädigungszahlungen für Opfer der Kriegsauswirkungen beider Weltkriege haben, entweder als Geschädigter oder als Witwe oder Witwer, können Sie eine Abfindung beantragen.

    Beschreibung

    Geschädigte und Witwen oder Witwer können ihren Anspruch auf die monatliche Entschädigungszahlung (MEZ) kapitalisieren lassen. Die Abfindung für Geschädigte erfolgt jeweils für fünf Jahre und beträgt das 60-fache der MEZ. Die Abfindung für Witwen und Witwer beträgt einmalig 132.386 EUR.

    Mit Zahlung der Abfindung sind die Ansprüche auf die MEZ für die Dauer von fünf Jahren bzw. dauerhaft abgegolten. Auf die Abfindung sind bereits geleistete monatliche Entschädigungszahlungen anzurechnen.

    Ansprechpartner

    Zentrum Bayern Familie und Soziales Region OberfrankenZBFS

    Adresse

    Hausanschrift

    Hegelstr. 2
    95447 Bayreuth

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    Postanschrift

    95440 Bayreuth

    Kontakt

    E-Mail: poststelle.ofr@zbfs.bayern.de

    Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/zbfs/zbfs/kontaktformular_zbfs/indexKontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/63665171322Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 921 605-1

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    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Ein entsprechender Antrag muss gestellt werden.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch, sozialgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Sie können die Abfindung formlos beim Zentrum Bayern Familie und Soziale beantragen.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 02.04.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English