Kriegsopferversorgung; Beantragung einer Abfindung

    Wenn Sie Anspruch auf eine Kriegsopferrente nach dem Bundesversorgungsgesetz haben, können Sie eine Abfindung beantragen.

    Beschreibung

    Beschädigte und Witwen (Witwer) können ihren Anspruch auf die Grundrente ganz oder teilweise zum Erwerb oder zur wirtschaftlichen Stärkung von selbst genutztem Hausbesitz und Wohneigentum kapitalisieren lassen.

    Die Abfindung wird in Höhe des neunfachen Jahresbetrages der zu Grunde liegenden (Teil-)Grundrente gewährt und löst den Grundrentenanspruch auf die Dauer von 10 Jahren ab. Bei einer Antragstellung nach Vollendung des 60. Lebensjahres wird als Abfindungssumme das 57-fache des der Kapitalabfindung zu Grunde liegenden Monatsbetrages gewährt; sie löst den Grundrentenanspruch auf die Dauer von 5 Jahren ab.

    Ansprechpartner

    Für Bayern wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Voraussetzungen

    Beschädigte und Witwen (Witwer), dürfen das 55. Lebensjahr (im Ausnahmefall das 65. Lebensjahr) noch nicht vollendet haben.

    Die zweckentsprechende Verwendung des Geldes muss gewährleistet sein und das Ableben des Berechtigten während des Abfindungszeitraums darf nicht zu erwarten sein.

    Rechtsbehelf

    Widerspruch, sozialgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Sie können die Abfindung formlos beim Zentrum Bayern Familie und Soziale beantragen.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 14.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English