Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit

    Arbeitssicherheit; Beantragung einer Ausnahme bei der Bestellung eines Betriebsarztes oder Fachkraft für Arbeitssicherheit

    Arbeitgeber können die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung bei der Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt beantragen, wenn die zu bestellende Person bestimmte gesetzliche Anforderungen nicht erfüllt.

    Beschreibung

    Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, Betriebsärztinnen bzw. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa), z. B. Sicherheitsingenieure, -techniker oder -meister, zu bestellen. Diese unterstützen den Arbeitgeber dabei, dass

    • die der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten dienenden Vorschriften den jeweiligen Betriebsverhältnissen entsprechend angewandt werden,
    • durch Umsetzung arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Erkenntnisse die Sicherheit am Arbeitsplatz verbessert wird und
    • sich alle im Betrieb Beschäftigten sicherheitsbewusst verhalten.

    Betriebsärztinnen bzw. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen für diese Tätigkeiten besonders qualifiziert sein.

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann das zuständige Gewerbeaufsichtsamt auf Antrag des Arbeitgebers zulassen, dass Betriebsärztinnen bzw. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) auch dann bestellt werden können, wenn diese noch nicht über die erforderliche Fachkunde verfügen oder dass an Stelle einer Sicherheitsingenieurin bzw. eines Sicherheitsingenieurs eine Person bestellt werden darf, die über die zur Erfüllung der Sicherheitsaufgaben erforderlichen Fachkenntnisse verfügt.

    Ansprechpartner

    Regierung von Schwaben - Gewerbeaufsichtsamt (Reg Schw)

    Adresse

    Hausanschrift

    Morellstraße 30 d

    86159 Augsburg

    Postanschrift

    86136 Augsburg

    Öffnungszeiten


    Die allgemeinen Besuchszeiten sind:
    Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
    Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
    sowie nach persönlicher Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5393979669283Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 821 327-01

    Fax: +49 821 327-2700

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Der Antrag ist vom Arbeitgeber unter Beifügung der relevanten Unterlagen zu stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Kosten betragen je nach Umfang des Zulassungsverfahrens bis zu 400,- €, zzgl. evtl. erforderlicher Auslagen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 30.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English