Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit

    Arbeitssicherheit; Beantragung einer Ausnahme bei der Bestellung eines Betriebsarztes oder Fachkraft für Arbeitssicherheit

    Arbeitgeber können die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung bei der Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt beantragen, wenn die zu bestellende Person nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

    Beschreibung

    Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, Betriebsärztinnen / Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa), z. B. Sicherheitsingenieure, -techniker oder -meister, zu bestellen. Diese unterstützen den Arbeitgeber dabei, dass

    • die der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten dienenden Vorschriften den jeweiligen Betriebsverhältnissen entsprechend angewandt werden,
    • durch Umsetzung arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Erkenntnisse die Sicherheit am Arbeitsplatz verbessert wird und
    • sich alle im Betrieb Beschäftigten sicherheitsbewusst verhalten.

    Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen für diese Tätigkeiten besonders qualifiziert sein.

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann das zuständige Gewerbeaufsichtsamt auf Antrag des Arbeitgebers zulassen, dass Betriebsärztinnen / Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) auch dann bestellt werden können, wenn diese noch nicht über die erforderliche Fachkunde verfügen oder dass an Stelle eines Sicherheitsingenieurs jemand bestellt werden darf, der zur Erfüllung der Sicherheitsaufgaben über entsprechende Fachkenntnisse verfügt.

    Ansprechpartner

    Regierung von Mittelfranken - Dezernat 13 - Organisation des Arbeitsschutzes; Arbeitszeitschutz (Reg MFr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Roonstr. 20

    90429 Nürnberg

    Postanschrift

    90336 Nürnberg

    Kontakt

    E-Mail: gewerbeaufsichtsamt@reg-mfr.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5159090791283Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 928-2900

    Fax: +49 911 928-2999

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Der Antrag ist vom Arbeitgeber unter Beifügung der relevanten Unterlagen zu stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Kosten betragen je nach Umfang des Zulassungsverfahrens bis zu 400,- €, zzgl. evtl. erforderlicher Auslagen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 27.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English