Arbeitssicherheit; Beantragung einer Ausnahme bei der Bestellung eines Betriebsarztes oder Fachkraft für Arbeitssicherheit
Arbeitgeber können die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung bei der Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt beantragen, wenn die zu bestellende Person bestimmte gesetzliche Anforderungen nicht erfüllt.
Beschreibung
Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, Betriebsärztinnen bzw. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa), z. B. Sicherheitsingenieure, -techniker oder -meister, zu bestellen. Diese unterstützen den Arbeitgeber dabei, dass
- die der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten dienenden Vorschriften den jeweiligen Betriebsverhältnissen entsprechend angewandt werden,
- durch Umsetzung arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Erkenntnisse die Sicherheit am Arbeitsplatz verbessert wird und
- sich alle im Betrieb Beschäftigten sicherheitsbewusst verhalten.
Betriebsärztinnen bzw. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen für diese Tätigkeiten besonders qualifiziert sein.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann das zuständige Gewerbeaufsichtsamt auf Antrag des Arbeitgebers zulassen, dass Betriebsärztinnen bzw. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) auch dann bestellt werden können, wenn diese noch nicht über die erforderliche Fachkunde verfügen oder dass an Stelle einer Sicherheitsingenieurin bzw. eines Sicherheitsingenieurs eine Person bestellt werden darf, die über die zur Erfüllung der Sicherheitsaufgaben erforderlichen Fachkenntnisse verfügt.
Ansprechpartner
Regierung von Oberfranken - Dezernat 23 - Gefahrstoffe, Biostoffe und Organisation des Arbeitsschutzes (Reg OFr)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1754
96407 Coburg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Im Hinblick auf die Außendiensttätigkeit der Beamten bitten wir einen Termin zu vereinbaren.
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@reg-ofr.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7525073529320Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 921 604-0
Fax: +49 921 604-2202
Internet
Voraussetzungen
Der Antrag ist vom Arbeitgeber unter Beifügung der relevanten Unterlagen zu stellen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Kosten betragen je nach Umfang des Zulassungsverfahrens bis zu 400,- €, zzgl. evtl. erforderlicher Auslagen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 12.12.2024