Schwangerschaft; Beratung
Werdende Mütter und Väter können sich bei Fragen, die Schwangerschaft und Geburt betreffen, beraten lassen.
Beschreibung
Werdende Mütter - und Väter - haben unabhängig von Alter, kulturellem Hintergrund oder Weltanschauung Anspruch auf umfassende Beratung zu allen Fragen, die Schwangerschaft und Geburt betreffen. Die Beratung erfolgt vertraulich, unvoreingenommen, kostenlos und auf Wunsch anonym durch die staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen und durch die staatlich nicht anerkannten (katholischen) Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen. Die Beratung kann so oft und solange in Anspruch genommen werden, wie dies im Einzelfall erforderlich ist. Sie kann auch nach der Geburt bis zum 3. Lebensjahr des Kindes erfolgen.
Das Angebot umfasst insbesondere psychosoziale Beratung und Informationen zu den Themen
- Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung,
- soziale und finanzielle Hilfen für Schwangere und junge Familien, u. a. staatliche Sozialleistungen und Hilfen bei der Suche nach Wohnung, Arbeits- oder Ausbildungsplatz oder deren Erhalt,
- Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangerschaft und Fragen zur Entbindung,
- die besonderen Rechte der Schwangeren und Eltern im Arbeitsleben,
- Fragen zur pränatalen Diagnostik,
- Hilfsmöglichkeiten zum Leben mit einem Kind mit chronischer Erkrankung und / oder Behinderung,
- Lösungsmöglichkeiten für psychosoziale Konflikte im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft,
- Beratung und Begleitung bei einer vertraulichen Geburt,
- rechtliche und psychologische Gesichtspunkte im Zusammenhang mit einer Adoption,
- Fragen zum Schwangerschaftsabbruch
- Beratung und Begleitung bei unerfülltem Kinderwunsch
- Beratung und Begleitung nach frühem Verlust eines Kindes.
Die staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen sind auch für die gesetzlich vorgeschriebene Schwangerschaftskonfliktberatung zuständig. Nur diese sind berechtigt, die Bescheinigung über die erfolgte Schwangerschaftskonfliktberatung auszustellen, die Voraussetzung für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch ist.
Über die Beratung hinaus werden praktische Hilfen vermittelt. Betroffene Frauen können beispielsweise im Kontakt mit Behörden bei der Geltendmachung von gesetzlichen Leistungen unterstützt werden.
Mit Einwilligung der Schwangeren können weitere Personen in die Beratung einbezogen werden.
Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen
Wir beraten Frauen und Familien zu Themen der Schwangerschaft und der ersten Zeit mit dem Kind bis zum 3. Lebensjahr.
Wir bieten Informationen zu finanzieller Unterstützung, Methoden der Empfängnisverhütung und Familienplanung, sowie psychosoziale Beratung aufgrund vorgeburtlicher Untersuchung. Wir bieten darüber hinaus Beratung und Informationen zum Thema Schwangerschaftsabbruch und die gesetzlich vorgeschriebene Beratung bei einem Schwangerschaftskonflikt. Dazu kommt unsere Beratung und Unterstützung zur Vertraulichen Geburt.
Zudem bieten wir sexualpädagogische Angebote für Schulen (5.-10. Jahrgangsstufe), junge Erwachsene und Multiplikatoren.
Offenes Schwangerencafé
Das offene Schwangerencafé lädt alle werdenden Mamas aus der Stadt Erlangen und dem Landkreis Erlangen-Höchstadt ein, in lockerer Runde bei Tee und Gebäck Fragen zu stellen und dabei mit anderen Schwangeren in Kontakt zu kommen. Schwangere finden hier ein offenes Ohr, Informationen, Rat und praktische Hilfe rund um Schwangerschaft, Geburt, die erste Zeit mit Kind und die frühe Kindheit. Immer mit dabei sind Fachleute aus diesen Bereichen und eine Hebamme.
Das Offene Schwangerencafé findet 14-tägig freitags von 10:00 bis 11:30 Uhr statt. Während der Pandemie online. Sie erhalten einen Zugangslink zugeschickt.
Bei niedrigen Infektionszahlen in Präsenz (unter Wahrung der Hygieneregeln) in der Familienpädagogischen Einrichtung, Isarstr.12, 1. OG
Anmeldung:
Telefon 09131 / 86 36 62
E-Mail: fape-anger@stadt.erlangen.de
Veranstalter: Familienpädagogische Einrichtungen des Stadtjugendamts und staatlich anerkannte Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen des Landkreises Erlangen-Höchstadt und der Stadt Erlangen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landratsamt Erlangen-Höchstadt (LRA ERH)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 2520
91013 Erlangen
Kontakt
E-Mail: poststelle@erlangen-hoechstadt.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=34442570404Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/34442570404Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9131 803-0
Fax: +49 9131 803-491000
Internet
Stadt Erlangen - Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Karl-Zucker-Straße 10
91052 Erlangen
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Zusätzlich können individuelle Termine vereinbart werden.
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: schwangerenberatung@stadt.erlangen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8399098838505Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9131 86-2295
Fax: +49 9131 86-2761
Internet
Staatlich anerkannte Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0584611474119Weiterführende Informationen im BayernPortal
Internet
erforderliche Unterlagen
- Konfliktberatung mit Ausstellung einer Beratungsbescheinigung
- gültiger Identifikationsnachweis (z. B. Personalausweis)
- empfohlen: ärztliche Bescheinigung über bestehende Schwangerschaft
- Konfliktberatung ohne Ausstellung einer Beratungsbescheinigung
- keine
- Allgemeine Schwangerschaftsberatung
- keine
- empfohlen: Mutterpass
Voraussetzungen
Keine
Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich an eine Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen.
Die Konfliktberatung erfolgt grundsätzlich in einem persönlichen Gespräch. Die meisten staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen bieten auch eine digitale allgemeine Schwangerschaftsberatung an.
Fristen
- Konfliktberatung: unverzüglich, d. h. schnellstmöglich.
- Allgemeine Schwangerschaftsberatung: keine Fristen
Bearbeitungsdauer
- Konfliktberatung: sofort.
- Allgemeine Schwangerschaftsberatung: abhängig vom Einzelfall
Kosten
keine
Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen
Weitere Informationen
- Schwangerschaftsberatung in Bayern
- Landesstiftung 'Hilfe für Mutter und Kind' - Schwangere in Not
- Landesstiftung Hilfe für Mutter und KindInformationen des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
- Hilfe für Mutter und Kind
- Schwanger in Bayern
- Hilfetelefon Schwangere
- Familienland Bayern
Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen
- Schwangerschaftsberatung der Integrierten Beratungsstelle
- SchwangerschaftsberatungHier finden Sie Beratungsangebote zum Thema Schwangerschaft.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 27.06.2024
Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen
Fachlich freigegeben durch Stadt Erlangen am 01.12.2023
Stichwörter
Abtreibung, Schwangere in Not, Schwangerenberatung, Schwangerencafé, Schwangerschaftsabbruch