Schwangerschaft; Beratung
Werdende Mütter und Väter können sich bei Fragen, die Schwangerschaft und Geburt betreffen, beraten lassen.
Beschreibung
Werdende Mütter - und Väter - haben unabhängig von Alter, kulturellem Hintergrund oder Weltanschauung Anspruch auf umfassende Beratung zu allen Fragen, die Schwangerschaft und Geburt betreffen. Die Beratung erfolgt vertraulich, unvoreingenommen, kostenlos und auf Wunsch anonym durch die staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen und durch die staatlich nicht anerkannten (katholischen) Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen. Die Beratung kann so oft und solange in Anspruch genommen werden, wie dies im Einzelfall erforderlich ist. Sie kann auch nach der Geburt bis zum 3. Lebensjahr des Kindes erfolgen.
Das Angebot umfasst insbesondere psychosoziale Beratung und Informationen zu den Themen
- Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung,
- soziale und finanzielle Hilfen für Schwangere und junge Familien, u. a. staatliche Sozialleistungen und Hilfen bei der Suche nach Wohnung, Arbeits- oder Ausbildungsplatz oder deren Erhalt,
- Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangerschaft und Fragen zur Entbindung,
- die besonderen Rechte der Schwangeren und Eltern im Arbeitsleben,
- Fragen zur pränatalen Diagnostik,
- Hilfsmöglichkeiten zum Leben mit einem Kind mit chronischer Erkrankung und / oder Behinderung,
- Lösungsmöglichkeiten für psychosoziale Konflikte im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft,
- Beratung und Begleitung bei einer vertraulichen Geburt,
- rechtliche und psychologische Gesichtspunkte im Zusammenhang mit einer Adoption,
- Fragen zum Schwangerschaftsabbruch
- Beratung und Begleitung bei unerfülltem Kinderwunsch
- Beratung und Begleitung nach frühem Verlust eines Kindes.
Die staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen sind auch für die gesetzlich vorgeschriebene Schwangerschaftskonfliktberatung zuständig. Nur diese sind berechtigt, die Bescheinigung über die erfolgte Schwangerschaftskonfliktberatung auszustellen, die Voraussetzung für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch ist.
Über die Beratung hinaus werden praktische Hilfen vermittelt. Betroffene Frauen können beispielsweise im Kontakt mit Behörden bei der Geltendmachung von gesetzlichen Leistungen unterstützt werden.
Mit Einwilligung der Schwangeren können weitere Personen in die Beratung einbezogen werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landratsamt Straubing-Bogen (LRA SR)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 463
94304 Straubing
Öffnungszeiten
Mo 07:45 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:45 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 07:45 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:45 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 07:45 Uhr - 12:00 Uhr
Schalterschluss in der Zulassungsstelle ist eine halbe Stunde vor Ende der Öffnungszeit.
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@landkreis-straubing-bogen.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=36331329432Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/36331329432Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9421 973-0
Fax: +49 9421 973-230
Internet
Stadt Straubing - Sozialhilfe / Grundsicherung gem. SGB XII
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 0352
94303 Straubing
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: sozialamt@straubing.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7805203023520Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9421 944-0
Fax: +49 9421 944-60250
Internet
Staatlich anerkannte Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0584611474119Weiterführende Informationen im BayernPortal
Internet
erforderliche Unterlagen
- Konfliktberatung mit Ausstellung einer Beratungsbescheinigung
- gültiger Identifikationsnachweis (z. B. Personalausweis)
- empfohlen: ärztliche Bescheinigung über bestehende Schwangerschaft
- Konfliktberatung ohne Ausstellung einer Beratungsbescheinigung
- keine
- Allgemeine Schwangerschaftsberatung
- keine
- empfohlen: Mutterpass
Voraussetzungen
Keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich an eine Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen.
Die Konfliktberatung erfolgt grundsätzlich in einem persönlichen Gespräch. Die meisten staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen bieten auch eine digitale allgemeine Schwangerschaftsberatung an.
Fristen
- Konfliktberatung: unverzüglich, d. h. schnellstmöglich.
- Allgemeine Schwangerschaftsberatung: keine Fristen
Bearbeitungsdauer
- Konfliktberatung: sofort.
- Allgemeine Schwangerschaftsberatung: abhängig vom Einzelfall
Kosten
keine
Weitere Informationen
- Schwangerschaftsberatung in Bayern
- Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind - Schwangere in Not
- Landesstiftung Hilfe für Mutter und KindInformationen des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
- Schwanger in Bayern
- Hilfetelefon Schwangere in Not
- Familienland Bayern
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 27.06.2024
Stichwörter
Abtreibung, Schwangere in Not, Schwangerenberatung, Schwangerencafé, Schwangerschaftsabbruch