Schulden; Beratung
Wenn Sie eine Beratung aufgrund Ihrer finanziellen Situation benötigen, dann können Sie die Schuldnerberatung in Anspruch nehmen.
Beschreibung
Die Schuldnerberatung versteht sich als ganzheitliche persönliche Hilfe, sie kann jedoch keine finanzielle Unterstützung zur Tilgung der Schulden leisten. Gemäß den wirtschaftlichen und persönlichen Voraussetzungen der Betroffenen wird gemeinsam ein individueller Lösungsansatz gesucht. Schuldnerberatung hat die Zielsetzung, Einzelpersonen wieder eine optimistische Perspektive und aktive Lebensplanung zu ermöglichen, die Selbsthilfefähigkeit zu stärken durch Bewusstmachung der Ursachen der Überschuldung. Weitere Hilfen sind Aufstellung eines Wirtschafts- und Tilgungsplans, Verhandeln mit Gläubigern, Unterstützung bei der Umschuldung im Zusammenwirken mit Banken.
Schuldnerberatung wird kostenlos angeboten. Alle Angaben der Ratsuchenden werden streng vertraulich behandelt.
Schuldnerberatung ist eine Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Sie erledigen diese Aufgabe
- zum Teil durch eigene kommunale Schuldnerberatungsstellen,
- in großem Umfang über die Beratungsstellen der Träger der freien Wohlfahrtsverbände (Caritas, Diakonisches Werk, Arbeiterwohlfahrt, Rotes Kreuz, Paritätischer Wohlfahrtsverband).
Auskunft über die in Ihrer näheren Umgebung vorgehaltenen Schuldnerberatungsstellen können Sie bei der zuständigen Sozialhilfeverwaltung (Sozialamt) erhalten. Ein Verzeichnis der Schuldnerberatungsstellen und anerkannten Insolvenzberatungsstellen in Bayern finden Sie unter „Weiterführende Links“.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. (LRA NM)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1405
92304 Neumarkt i.d.OPf.
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Aufgrund der aktuellen Lage bitte beachten:
Besuche nur noch nach vorheriger Terminabsprache möglich, nur mit Mund-Nasen-Schutz! Bei Terminen mit einer voraussichtlichen Dauer von mehr als 15 Minuten ist eine FFP 2-Maske zu tragen!
Öffnungszeiten KFZ-Zulassungsbehörde
Die KFZ-Zulassungsbehörde besitzt ein Aufrufsystem. Annahmeschluss ist jeweils 45 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeiten:
Montag 08:00 - 16:00 Uhr Annahmeanschluss: 15:15 Uhr
Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Annahmeanschluss: 15:15 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Annahmeanschluss: 11:15 Uhr
Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Annahmeanschluss: 17:15 Uhr
Freitag 08:00 -12:00 Uhr Annahmeanschluss: 11:15 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: landratsamt@landkreis-neumarkt.de
De-Mail: info@kreis-nm.de-mail.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=94109169418Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/94109169418Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9181 470-0
Fax: +49 9181 470-1320
Internet
Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9885283736106Weiterführende Informationen im BayernPortal
Internet
erforderliche Unterlagen
- Welche Unterlagen erforderlich sind, ist mit der jeweiligen Beratungseinrichtung zu klären. Das sind zum Beispiel:
- Unterlagen zum Nachweis der Überschuldung
- Nachweise über Einnahmen und Ausgaben
- Nachweise Inanspruchnahme staatlicher Hilfen
- Bescheide
- Lohnsteuerbescheinigung
- Mahnungen und aktuelle Forderungsaufstellungen
- Pfändungsbeschlüsse
- Wohnungskündigung, Zwangsräumung
- Sperrung von Energie- und Wärmezufuhr
- Antrag auf Mietschuldenübernahme
- Antrag auf Kontopfändungsschutz
- Nachweis anhängiger Strafverfahren
Voraussetzungen
Beraten werden kann jeder private Haushalt, der hilfebedürftig ist oder dem der soziale Abstieg droht.
Grundlegende Voraussetzung effektiver Schuldnerberatung ist eine aktive und langfristige Zusammenarbeit zwischen dem oder der Hilfesuchenden und der Beraterin oder dem Berater.
Ratsuchende müssen bereit sein,
- alle Schulden und alle Einnahmemöglichkeiten offenzulegen,
- den Empfehlungen des Schuldnerberaters Folge zu leisten sowie Absprachen einzuhalten und
- notfalls ihre Haushaltsführung zu ändern.
Sofern sie gewillt sind, diese Einschränkungen auf sich zu nehmen, ist eine erfolgversprechende Schuldnerberatung möglich.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen sich mit Ihrem Anliegen an eine Schuldnerberatungsstelle wenden. Der weitere Verfahrensablauf hängt von der konkreten Situation ab.
Fristen
Ob und gegebenenfalls welche Fristen zu beachten sind, ist von der individuellen Situation abhängig.
Kosten
Die Beratung ist kostenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Bereits bei den ersten Anzeichen finanzieller Schwierigkeiten wäre es sinnvoll, sich an eine Schuldnerberatungsstelle zu wenden, beispielsweise wenn
- dringende Anschaffungen nur über Ratenkäufe möglich sind,
- das Konto des Öfteren überzogen ist,
- erste Mahnungen von Gläubigern eingehen.
Erfahrungsgemäß werden die besten Erfolge bei einer frühen Inanspruchnahme des Hilfeangebots erzielt. Daher sollte das Beratungsgespräch nicht hinausgezögert werden.
Bitte erkundigen Sie bei Ihrer Beratungsstelle, welche Formulare Sie benötigen.
Weitere Informationen
- Schuldnerberatung in Bayernmit Verzeichnis der Beratungsstellen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 29.11.2024
Stichwörter
Hilfe bei Überschuldung, schulden, Schuldenfalle, Schuldenspirale, überschuldete Haushalte, verschuldet, Verschuldung