Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen

    Insolvenz; Beratung

    Sie können sich von einer anerkannten Insolvenzberatungsstelle oder einer geeigneten Person beraten lassen.

    Beschreibung

    Überschuldete Privatpersonen (natürliche Personen) können beim Amtsgericht einen Antrag auf Restschuldbefreiung im Rahmen des Verbraucherinsolvenzverfahrens stellen. Zunächst muss allerdings eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern versucht werden.

    Überschuldete Bürgerinnen und Bürger, die ein Verbraucherinsolvenzverfahren anstreben, haben die Möglichkeit, sich an eine anerkannte Insolvenzberatungsstelle oder beispielsweise an einen Rechtsanwalt ihrer Wahl zu wenden. Soweit die persönlichen Einkommensverhältnisse es erfordern, ist für die Beratung durch einen Rechtsanwalt ein Antrag auf kostenlose Rechtsberatung (Beratungshilfe) möglich, der beim zuständigen Amtsgericht zu stellen ist.

    Bevor ein gerichtliches Restschuldbefreiungsverfahren eingeleitet werden kann, muss eine geeignete Person (Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater) oder eine geeignete Stelle (anerkannte Insolvenzberatungsstelle) bescheinigen, dass ein außergerichtlicher Einigungsversuch stattfand, aber scheiterte.

    Ansprechpartner

    Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9885283736106Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsanwälte

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0808061471107Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Voraussetzungen

    Sie sind überschuldet und streben ein Verbraucherinsolvenzverfahren an.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich an eine anerkannte Insolvenzberatungsstelle oder an eine geeignete Person (Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater) Ihrer Wahl.

    Fristen

    Sie müssen sich vor der Einleitung des Restschuldbefreiungsverfahrens beraten lassen.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 20.06.2023

    Stichwörter

    Illiquidität, Pleite, Überschuldung, Insolvenzberatung, Privatinsolvenz, Schulden, Verbraucher, zahlungsunfähig

    Sprachversion

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