Maßnahmen der Zwangsvollstreckung

    Vollstreckungsmaßnahme; Beantragung der ganz oder teilweise Aufhebung, Untersagung oder einstweilen Einstellung

    Auf Antrag des Schuldners kann eine Vollstreckungsmaßnahme ganz oder teilweise aufgehoben, untersagt oder einstweilen eingestellt werden.

    Beschreibung

    Die Regelungen über die Unpfändbarkeit von Vermögensgegenständen und den Vollstreckungsschutz schränken die Zwangsvollstreckung ein, um den Schuldner vor dem Verlust seines Lebensunterhalts zu bewahren. So sind Gegenstände unpfändbar oder nur beschränkt pfändbar, die für die Fortführung eines angemessenen bescheidenen Haushalts, für die Aufrechterhaltung der persönlichen Erwerbstätigkeit oder aus gesundheitlichen Gründen erforderlich sind. Außerdem bestehen bestimmte Pfändungsgrenzen, um den Mindestlebensunterhalt des Schuldners und seiner Familie zu gewährleisten. Dies betrifft insbesondere das Arbeitseinkommen, Ansprüche auf Sozialleistungen und Lastenausgleichsansprüche.

    Auf Antrag des Schuldners kann eine Vollstreckungsmaßnahme nach § 765a ZPO ganz oder teilweise aufgehoben, untersagt oder einstweilen eingestellt werden, wenn sie unter voller Würdigung des Schutzbedürfnisses des Gläubigers wegen ganz besonderer Umstände eine Härte bedeutet, die mit den guten Sitten nicht vereinbar ist.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Hof (AG HO)

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Platz 1

    95030 Hof

    Postfachadresse

    Postfach 1149

    95010 Hof

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Öffnungszeiten des Bürgerservice Justiz

    Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr

    sowie nach telefonischer Absprache unter der Telefonnummer: 09281 / 600-421

     

    Für Eilsachen (Anträge auf Erlass einstweiliger Verfügungen, Kontoschutzanträge etc.) besteht darüber hinaus auch noch die Möglichkeit der Terminsabsprache.

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@ag-ho.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=83888185151Elektronischer Rechtsverkehr

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/83888185151Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9281 600-0

    Fax: +49 9281 600-372

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Justiz am 10.10.2024

    Stichwörter

    Gerichtsvollzieher, Schulden, Vollstreckung

    Sprachversion

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