Grabmal; Beantragung einer Genehmigung
Beschreibung
Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung können Gemeinden in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für das Aufstellen von Grabmälern festlegen. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht. Damit sollen die in einer Gemeinde bestehenden Anforderungen an die Gestaltung von Grabmälern vor deren Errichtung, insbesondere im Interesse der Standfestigkeit und der Wahrung der Pietät, überprüft werden.
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Ansprechpartner
Gemeinde Graben
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
86836 Graben
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@graben.de
De-Mail: poststelle@graben.de-mail.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=61219577570Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/61219577570Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8232 9621-0
Fax: +49 8232 9621-38
Internet
Voraussetzungen
Ob eine Genehmigung erforderlich ist und unter welchen Voraussetzungen sie erteilt wird, ergibt sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Die Kosten für die Genehmigung ergeben sich aus der jeweiligen Kostensatzung der Gemeinde.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.01.2024
Stichwörter
Friedhof