Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen Erteilung

    Grabmal; Beantragung einer Genehmigung

    Gemeinden können in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für Grabmale vorsehen.

    Beschreibung

    Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung können Gemeinden in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für das Aufstellen von Grabmälern festlegen. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht. Damit sollen die in einer Gemeinde bestehenden Anforderungen an die Gestaltung von Grabmälern vor deren Errichtung, insbesondere im Interesse der Standfestigkeit und der Wahrung der Pietät, überprüft werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Niederwerrn - Ordnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schweinfurter Str. 54

    97464 Niederwerrn

    Postfachadresse

    Postfach 1151

    97462 Niederwerrn

    Öffnungszeiten

    Di 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Do 14:00 Uhr - 17:00 Uhr


    Ein persönlicher Termin im Rathaus ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Zu den unten genannten Zeiten können Bürgerinnen und Bürger ohne vorherige Anmeldung im Rathaus vorsprechen oder auch Terminvereinbarungen vornehmen lassen.

    Dienstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Für die verbleibenden Öffnungszeiten können Sie telefonisch einen Termin unter Tel. 09721 / 49 99 0 vereinbaren.


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2374097263509Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9721 4999-0

    Fax: +49 9721 4999-99

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gemeinde Niederwerrn - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Schweinfurter Str. 54

    97464 Niederwerrn

    Postfachadresse

    Postfach 1151

    97462 Niederwerrn

    Öffnungszeiten

    Di 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Do 14:00 Uhr - 17:00 Uhr


    Ein persönlicher Termin im Rathaus ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Zu den unten genannten Zeiten können Bürgerinnen und Bürger ohne vorherige Anmeldung im Rathaus vorsprechen oder auch Terminvereinbarungen vornehmen lassen.

    Dienstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Für die verbleibenden Öffnungszeiten können Sie telefonisch einen Termin unter Tel. 09721 / 49 99 0 vereinbaren.


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2390875040509Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9721 4999-0

    Fax: +49 9721 4999-99

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gemeinde Niederwerrn

    Adresse

    Hausanschrift

    Schweinfurter Str. 54

    97464 Niederwerrn

    Postfachadresse

    Postfach 1151

    97462 Niederwerrn

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Mi 14:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@niederwerrn.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/19219171658Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9721 4999-0

    Fax: +49 9721 4999-99

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Ob eine Genehmigung erforderlich ist und unter welchen Voraussetzungen sie erteilt wird, ergibt sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Kosten

    Die Kosten für die Genehmigung ergeben sich aus der jeweiligen Kostensatzung der Gemeinde.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.01.2024

    Stichwörter

    Friedhof

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English