Grabmal; Beantragung einer Genehmigung
Beschreibung
Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung können Gemeinden in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für das Aufstellen von Grabmälern festlegen. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht. Damit sollen die in einer Gemeinde bestehenden Anforderungen an die Gestaltung von Grabmälern vor deren Errichtung, insbesondere im Interesse der Standfestigkeit und der Wahrung der Pietät, überprüft werden.
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Ansprechpartner
Gemeinde Kolitzheim
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausstraße 1
97509 Kolitzheim
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Außerhalb der Öffnungszeiten ist ein persönlicher Termin beim jeweiligen Sachbearbeiter nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Wir empfehlen Ihnen jedoch generell, einen Termin zu vereinbaren. In Notfällen erreichen Sie uns über das Notfallhandy unter 0170 7679228.
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@kolitzheim.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=07997144616Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/07997144616Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9385 9710-0
Fax: +49 9385 9710-50
Internet
Voraussetzungen
Ob eine Genehmigung erforderlich ist und unter welchen Voraussetzungen sie erteilt wird, ergibt sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Die Kosten für die Genehmigung ergeben sich aus der jeweiligen Kostensatzung der Gemeinde.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.01.2024
Stichwörter
Friedhof