Grabmal; Beantragung einer Genehmigung
Beschreibung
Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung können Gemeinden in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für das Aufstellen von Grabmälern festlegen. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht. Damit sollen die in einer Gemeinde bestehenden Anforderungen an die Gestaltung von Grabmälern vor deren Errichtung, insbesondere im Interesse der Standfestigkeit und der Wahrung der Pietät, überprüft werden.
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- Gemeindeverband Bad Brückenau (VGem) (Kreis Bad Kissingen, Bayern)
- Gemeindeverband Bad Neustadt a.d.Saale (VGem) (Kreis Rhön-Grabfeld, Bayern)
- Gemeindeverband Bergtheim (VGem) (Kreis Würzburg, Bayern)
- Gemeindeverband Ebern (VGem) (Kreis Haßberge, Bayern)
- Gemeindeverband Eibelstadt (VGem) (Kreis Würzburg, Bayern)
- Gemeindeverband Fladungen (VGem) (Kreis Rhön-Grabfeld, Bayern)
- Gemeindeverband Giebelstadt (VGem) (Kreis Würzburg, Bayern)
- Gemeindeverband Heigenbrücken (VGem) (Kreis Aschaffenburg, Bayern)
- Gemeindeverband Heustreu (VGem) (Kreis Rhön-Grabfeld, Bayern)
- Gemeindeverband Hofheim i.UFr. (VGem) (Kreis Haßberge, Bayern)
- Gemeindeverband Iphofen (VGem) (Kreis Kitzingen, Bayern)
- Gemeindeverband Kitzingen (VGem) (Kreis Kitzingen, Bayern)
- Gemeindeverband Kleinheubach (VGem) (Kreis Miltenberg, Bayern)
- Gemeindeverband Mespelbrunn (VGem) (Kreis Aschaffenburg, Bayern)
- Gemeindeverband Mönchberg (VGem) (Kreis Miltenberg, Bayern)
- Gemeindeverband Ostheim v.d.Rhön (VGem) (Kreis Rhön-Grabfeld, Bayern)
- Gemeindeverband Partenstein (VGem) (Kreis Main-Spessart, Bayern)
- Gemeindeverband Saal a.d.Saale (VGem) (Kreis Rhön-Grabfeld, Bayern)
- Gemeindeverband Schöllkrippen (VGem) (Kreis Aschaffenburg, Bayern)
- Gemeindeverband Stadtprozelten (VGem) (Kreis Miltenberg, Bayern)
- Gemeindeverband Theres (VGem) (Kreis Haßberge, Bayern)
- Gemeindeverband Wiesentheid (VGem) (Kreis Kitzingen, Bayern)
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Ansprechpartner
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Voraussetzungen
Ob eine Genehmigung erforderlich ist und unter welchen Voraussetzungen sie erteilt wird, ergibt sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Die Kosten für die Genehmigung ergeben sich aus der jeweiligen Kostensatzung der Gemeinde.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.01.2024
Stichwörter
Friedhof