Grabmal; Beantragung einer Genehmigung
Beschreibung
Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung können Gemeinden in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für das Aufstellen von Grabmälern festlegen. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht. Damit sollen die in einer Gemeinde bestehenden Anforderungen an die Gestaltung von Grabmälern vor deren Errichtung, insbesondere im Interesse der Standfestigkeit und der Wahrung der Pietät, überprüft werden.
Hinweise für Sonstiges (095760132000): Ergänzung: Markt Schwanstetten
Online-Dienste
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Markt Schwanstetten - Bürgerservice
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Hausanschrift
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90596 Schwanstetten
Kontakt
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7959317372513Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Fax: +49 9170 289-40
Internet
Voraussetzungen
Ob eine Genehmigung erforderlich ist und unter welchen Voraussetzungen sie erteilt wird, ergibt sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Die Kosten für die Genehmigung ergeben sich aus der jeweiligen Kostensatzung der Gemeinde.
Weitere Informationen
Hinweise für Sonstiges (095760132000): Ergänzung: Markt Schwanstetten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.01.2024
Hinweise für Sonstiges (095760132000): Ergänzung: Markt Schwanstetten
Fachlich freigegeben durch Markt Schwanstetten am 08.01.2024
Stichwörter
Friedhof