Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen Erteilung

    Grabmal; Beantragung einer Genehmigung

    Gemeinden können in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für Grabmale vorsehen.

    Beschreibung

    Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung können Gemeinden in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für das Aufstellen von Grabmälern festlegen. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht. Damit sollen die in einer Gemeinde bestehenden Anforderungen an die Gestaltung von Grabmälern vor deren Errichtung, insbesondere im Interesse der Standfestigkeit und der Wahrung der Pietät, überprüft werden.

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    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 16

    97215 Uffenheim

    Postanschrift

    Marktplatz 16

    97215 Uffenheim

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    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr

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    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Jeden 1. Donnerstag im Monat bis 18:00 Uhr!

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    E-Mail: verwaltungsgemeinschaft@uffenheim.de

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    Voraussetzungen

    Ob eine Genehmigung erforderlich ist und unter welchen Voraussetzungen sie erteilt wird, ergibt sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Kosten

    Die Kosten für die Genehmigung ergeben sich aus der jeweiligen Kostensatzung der Gemeinde.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.01.2024

    Stichwörter

    Friedhof

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English