Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen Erteilung

    Grabmal; Beantragung einer Genehmigung

    Gemeinden können in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für Grabmale vorsehen.

    Beschreibung

    Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung können Gemeinden in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für das Aufstellen von Grabmälern festlegen. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht. Damit sollen die in einer Gemeinde bestehenden Anforderungen an die Gestaltung von Grabmälern vor deren Errichtung, insbesondere im Interesse der Standfestigkeit und der Wahrung der Pietät, überprüft werden.

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    Ansprechpartner

    Markt Schmidmühlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstr. 1

    92287 Schmidmühlen

    Postanschrift

    Rathausstr. 1

    92287 Schmidmühlen

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    Mo 8:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 8:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 8:30 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

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    De-Mail: markt@schmidmuehlen.de-mail.de

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    Voraussetzungen

    Ob eine Genehmigung erforderlich ist und unter welchen Voraussetzungen sie erteilt wird, ergibt sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Kosten

    Die Kosten für die Genehmigung ergeben sich aus der jeweiligen Kostensatzung der Gemeinde.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.01.2024

    Stichwörter

    Friedhof

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English